Verwertungskündigung – unter welchen Umständen zulässig?
Ein unbefristetes Mietverhältnis kann nicht einfach gekündigt werden, es sei denn, der Vermieter kündigt Eigenbedarf an und spricht eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus. Ein weiterer Fall, der eintreten kann, ist die Verwertungskündigung. Diese wird ausgesprochen, wenn ein Vermieter ein Haus abreißen oder umfangreich modernisieren will. Eine Verwertungskündigung ist jedoch nur unter gewissen Umständen möglich, die rechtlichen Hürden sind hoch. Die Filter-Redaktion klärt auf.