Miete: Wie wird die Balkonfläche angerechnet?

Wohl jeder, der einen Balkon hat, wird diesen jetzt zum Frühjahr hin als Segen empfinden, erst recht in Zeiten von Corona, wo Menschen nur unter Auflagen ins Freie können. Doch wie wird die Balkonfläche eigentlich berechnet, wenn es um die Miete geht? Die Filter-Redaktion hat einen Fall aus Hamburg gefunden, bei dem die Balkonfläche im Zuge einer Mieterhöhung falsch berechnet wurde.


Tipps aus dem Mietrecht

Wohl jeder, der einen Balkon hat, wird diesen jetzt zum Frühjahr hin als Segen empfinden, erst recht in Zeiten von Corona, wo Menschen nur unter Auflagen ins Freie können. Doch wie wird die Balkonfläche eigentlich berechnet, wenn es um die Miete geht? Die Filter-Redaktion hat einen Fall aus Hamburg gefunden, bei dem die Balkonfläche im Zuge einer Mieterhöhung falsch berechnet wurde.


Im Regelfall ist die Balkonfläche zu einem Viertel anrechenbar

In einem Fall, der vor dem Amtsgericht Hamburg landete (49 C 263/18 ZMR 2019, 964) wollte ein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen. Die Balkonfläche seiner Mieter hatte er dabei zur Hälfte angerechnet. Die Mieter stimmten der Mieterhöhung daraufhin nur zu einem Teil zu. Das Gericht gab den Mietern Recht und verwies dabei auf die Wohnflächenverordnung. Bei Mietverhältnissen, die nach dem Inkrafttreten der Wohnflächenverordnung zustande kommen, kann der Vermieter nicht mehr frei entscheiden, wie er eine Balkonfläche berechnet. Im Regelfall ist eine Balkonfläche nach Wohnflächenverordnung zu einem Viertel auf die Miete anzurechnen. Das gilt übrigens auch für Terrassen. Mit dieser Regelanrechnung wird berücksichtigt, dass ein Balkon bedingt durch Witterungsverhältnisse nicht das ganze Jahr über nutzbar ist. Anders verhält es sich zum Beispiel bei einem Wintergarten, der das ganze Jahr über durchgängig genutzt werden kann. Nur die Fläche des Wintergartens, die nicht beheizt werden kann, zählt zur Hälfte zum Wohnraum.


Flächenberechnung nach DIN-Norm 277

Die Viertel-Regel gilt in erster Linie für preisgebundenen Wohnraum. Dort ist sie verbindlich anzuwenden. Bei einer frei finanzierten Wohnung kann der Vermieter auch die DIN-Norm 277 anwenden und mit dieser einen Balkon zu100 Prozent zur Wohnfläche zählen. Wer in eine Wohnung mit Balkon zieht, sollte sich im Vorfeld informieren, nach welcher Methode die Wohnfläche ermittelt wurde.


Umzug in eine Wohnung mit Balkon

Auch wenn das öffentliche Leben und somit Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigungen erst langsam wieder in Schwung kommen, hegt so mancher vielleicht den Wunsch, sich eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse zu suchen. Gerade in einer Stadtwohnung bietet ein Balkon oftmals mehr Wohnqualität. Wer einen Umzug plant, muss nicht alles alleine schaffen. Die Filter Möbelspedition aus Norderstedt bei Hamburg bietet komplette Umzugspakete und einzelne Services rund um den Umzug an.

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