Bettwanzenbefall – haben Mieter ein Recht auf Mietminderung?

Tipps aus dem Mietrecht - Ein Thema über das die meisten wohl ungern sprechen ist Ungezieferbefall in der Wohnung. Manchmal passiert es, dass sich trotz aller Hygiene Wanzen im Bett ausbreiten. Dies kann schon durch Gepäck oder gebrauchte Gegenstände passieren, die in die Wohnung kommen. Der Gebrauch der Mietsache ist deutlich eingeschränkt, doch haben Mieter auch ein Recht auf Mietminderung, wenn ihr Haushalt von Bettwanzenbefall betroffen ist? Die Filter-Redaktion hat ein entsprechendes Urteil gefunden.   

Liegt eine vertragswidrige Nutzung vor?

Zum Thema Schädlingsbefall in der Wohnung gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Es steht immer die Frage im Raum, ob der Mieter den Befall durch vertragswidrige Nutzung der Mietsache selbst herbeigeführt hat, zum Beispiel, indem er zumutbare Reinigungsmaßnahmen unterlassen hat. Das ist in einem ersten Schritt zu klären. Oftmals kommt es zu einem Befall, obwohl der Mieter seine Räume und auch das Bett sauber hält, wie in dem Fall, der vor dem AG Stuttgart (35 C 5509/19) landete. Im Vorfeld hatten ein Mieter und Vermieter sich darüber gestritten, ob der Mieter wegen Bettwanzen seine Miete mindern darf. Der Vermieter stritt dies ab, weil er meinte, der Befall sei aufgrund mangelnder Hygiene und unterlassener Reinigungsmaßnahmen verursacht worden. Das AG Stuttgart entschied jedoch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zugunsten des Mieters und gestand dem Mieter eine Mietminderung von 60 Prozent der Bruttokaltmiete zu. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass Bettwanzen am häufigsten schon durch das Einbringen von Taschen, Gepäckstücken oder gebrauchten Gegenständen auch bei Beachtung zumutbarer Hygiene-und Reinigungsmaßnahmen unbemerkt in die Wohnung gelangen können. Die Richter schlossen daraus, dass der Befall nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter zurückzuführen sei, die die Mietminderung ausschließen würde. 
 
Filter macht die Wohnung besenrein 

Nach jedem Umzug stehen Reinigungsarbeiten an, zumindest muss die Wohnung besenrein übergeben werden. Nicht jeder findet im Umzugstrubel die Zeit dafür. Auf Anfrage schickt die Filter Möbelspedition ein Reinigungsteam, das die Wohnung soweit putzt, dass diese besenrein übergeben werden kann. Wenn auch Sie unseren Reinigungsservice nutzen möchten, rufen Sie uns gerne an: Telefon: 040 522 60 25
 

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