Bei Verkehrslärm Miete mindern?

Die eigenen vier Wände sollen vor allem eine Oase der Stille sein, in der Mieter zur Ruhe kommen und entspannen wollen. Doch nicht immer ist die gewünschte Ruhe da etwa wenn der Nachbar laut Musik hört oder bohrt, Kinder schreien oder Hunde bellen. Bei einigen Lärmquellen wie zum Beispiel Musik aus dem Haus kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen, andere Geräusche wie zum Beispiel Kinderschreien muss er dulden. Doch was ist, wenn der Lärm gar nicht aus dem Haus kommt, sondern von draußen? Können Mieter bei Verkehrslärm die Miete mindern? Die Filter-Redaktion hat ins Mietrecht geschaut.


Entscheidend ist, ob der Mieter vorher vom Verkehrslärm wusste

Kommt der Lärm aus dem Mietshaus selbst, können Mieter in einigen Fällen die Miete mindern, vor allem dann, wenn der Lärm wiederholt während der festgelegten Ruhezeiten zu hören ist. Wenn der Nachbar nachts laute Partys feiert oder nachts seine Wohnung renoviert, dann ist wohl kaum zu bezweifeln, dass der vertragsmäßige Gebrauch einer Wohnung nur eingeschränkt möglich ist. Schwieriger ist die Frage bei Verkehrslärm. Hier ist entscheidend, ob der Mieter schon vor dem Bezug der Wohnung wusste, dass vor dem Haus eine viel befahrende Straße verläuft, was ja oftmals offensichtlich ist. Zieht er trotzdem in die Wohnung ein, muss er den Verkehrslärm dulden. Auch wenn der Verkehr vorübergehend zunimmt, etwa im Zuge von Straßenbauarbeiten, entsteht laut Bundesgerichtshof kein Mangel. (BGH VIII ZR 152/12). In seltenen Fällen können Mieter doch eine Mietminderung wegen Verkehrslärm durchsetzen, etwa dann, wenn sie in eine ruhige Wohngegend gezogen sind und eine neue Straße oder eine Autobahnauffahrt wird vor dem Haus gebaut. Wenn der Mieter vorher nichts davon wusste, kann er dies als Mangel geltend machen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Vermieter voraussetzen muss, dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht.

Es ist folglich nicht einfach, die Miete wegen Straßenlärm zu mindern, da die Verkehrssituation oftmals vor Einzug bereits ersichtlich ist. Deshalb werden solche Wohnungen im Mietenspiegel entsprechend günstiger eingestuft. Sind jedoch schallisolierte Fenster verbaut, steigern diese wiederum den Wert der Wohnung.


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