Wohnungsbesichtigung in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat auch vor dem Immobilienmarkt nicht halt gemacht und viele Mieter verunsichert. Auch wenn die Ansteckungsrate weiterhin rückläufig ist, ist die Gefahr noch nicht gebannt. Mittlerweile gibt es viele Lockerungen im öffentlichen Leben und auch Wohnungs-besichtigungen werden wieder möglich.

Diese waren während der akuten Phase nicht explizit verboten, aber wegen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nur eingeschränkt durchführbar. Im Zuge der Lockerungen wird es wieder einfacher, eine Wohnung zu besichtigen, dennoch sollten Interessierte und Anbieter sich an wichtige Hygieneregeln halten. Die Filter-Redaktion gibt einen Überblick, was bei einer Wohnungsbesichtigung in Zeiten der Corona-Pandemie beachtet werden muss.
 

Möglichst nur Einzelbesichtigungen

Wer jetzt eine neue Wohnung sucht und einen Termin für eine Besichtigung bekommt, sollte nur einzeln zum Termin geladen werden. Der Vermieter sollte im Exposé schon darauf hinweisen, dass nur jeweils ein Haushalt bei der Besichtigung zugelassen ist. Er sollte seine Termine so legen, dass keine Warteschlangen im Hausflur entstehen. Während der Besichtigung sollte der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Interessenten und Anbieter gewahrt bleiben. Sicherheitshalber sollten beide Seiten trotzdem einen Mund-und Nasenschutz tragen. Natürlich sollte auf das Händeschütteln verzichtet werden. Der Anbieter kann im Vorwege alle Türen aufmachen, so dass der Interessent keine Türklinken anfassen muss, er sollte auch sonst nichts anfassen. Wenn der Interessent etwas angefasst hat, sollte der Gegenstand oder die Fläche desinfiziert werden. Ein guter Luftaustausch durch geöffnete Fenster ist ebenfalls sinnvoll. Wichtige Papiere können im Vorwege oder im Nachgang digital zugestellt werden.


Besondere Rücksicht bei gefährdeten Personen

Wenn ein Mietvertrag gekündigt wurde, kann der Mieter die Besichtigung seiner Wohnung nicht einfach ablehnen. Bei gefährdeten Personen ist jedoch eine besondere Rücksicht geboten. Eine Besichtigung muss in dem Fall so gestaltet sein, dass sie für den Mieter zumutbar ist. Sollte das Risiko als zu hoch eingeschätzt werden, kann eine Besichtigung per Videokonferenz sinnvoll sein. Bei Mietern, die sich in Quarantäne befinden, gelten besondere Regeln. In dem Fall ist das Gesundheitsamt zu befragen, wie vorgegangen werden muss.


Filter bietet Beratungsgespräche per Videotelefonie

Sollten Sie in naher Zukunft einen Umzug planen und dafür die Hilfe der Filter Möbelspedition benötigen, bieten wir ein kostenloses Erstgespräch an. Sie können dabei Ihre Fragen gerne per Videotelefonie mit uns klären. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihren Umzug in Zeiten der Corona-Pandemie sicher planen können.     

 

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht