Morscher Baum im Garten – wer übernimmt Kosten für die Baumfällung?

Wer in grüner Umgebung mit Baumbestand wohnt, kann sich glücklich schätzen, denn das Grün vor der eigenen Haustür trägt wesentlich zur Wohnqualität bei. Regelmäßig anfallende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den Kosten, die der Vermieter auf die Mieter über die Betriebskosten umlegen kann. Manchmal müssen allerdings ganze Bäume gefällt werden, wer übernimmt dann die Kosten für die Baumfällung? Die Filter-Redaktion hat ein entsprechendes Urteil zum Thema Baumfällung gefunden. 

Baumfällung kann unter „Gartenpflege“ fallen

In einem Hamburger Fall stritten sich eine Mieterin und die Baugenossenschaft, da eine morsche Birke aus dem Garten entfernt werden musste. Die Genossenschaft berechnete bei der Betriebskostenposition „Gartenpflege“ Kosten für die Fällmaßnahmen in Höhe von 2.500 Euro. Für die Mieterin ergab sich ein Betrag von 415 Euro, den diese nur unter Vorbehalt zahlte und vor Gericht zurückforderte. Nach Ansicht der Mieterin handelte es sich bei den Kosten der Fällmaßnahme nicht um umlagefähige Gartenpflegekosten. Die Richter der Vorinstanzen sowie des Bundesgerichtshofes gaben allerdings der Genossenschaft recht. Die Richter waren der Ansicht, dass auch die Kosten für das Fällen eines morschen und insoweit nicht mehr standsicheren Baumes zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten zählt. Es handelt sich bei der Fällung um eine regelmäßig erforderliche Maßnahme der Gartenpflege. In der Betriebskostenverordnung seien zwar nur die Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen aufgeführt. Eine Erneuerung setze jedoch die vorherige Entfernung voraus, so die Richter. Zudem handele es sich in dem Falle auch nicht um Instandsetzungskosten, die nicht umlagefähig wären. Wenn ein Baum gefällt wird, werde dadurch nicht ein Mangel der Mietsache beseitigt. Unerheblich sei außerdem, dass Baumfällungen nicht jährlich, sondern in längeren Abständen erforderlich seien. Diese Abstände seien jedoch regelmäßig wiederkehrend. Letztlich seien die Kosten für die Mieter, die in einer Wohnanlage mit viel Grün lebten und von einem entsprechenden Wohnwert profitierten, die Notwendigkeit hin und wieder nötiger Fällungen absehbar. Gibt es bei einer Wohnanlage einen großen alten Baumbestand, müssten Mieter das Kostenrisiko für das Fällen morscher Bäume einkalkulieren. 


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