Schimmelbildung rechtfertigt nicht immer Mietminderung
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, wenn sich Schimmel an den Wohnungswänden bildet, gerade dann, wenn Mieter ihre Miete wegen Schimmelbildung kürzen wollen. Doch nicht immer geben Richter den Mietern in solchen Fällen Recht. Oftmals ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um zu klären, was die Schimmelbildung verursacht. Nicht immer rechtfertigt Schimmelbildung eine Mietminderung, wie ein Hamburger Urteil zeigt.