Duschkopf defekt, wer trägt Kosten für Austausch oder Reparatur?

Das Duschbad zählt zu den täglichen Annehmlichkeiten, auf die wohl kaum jemand länger verzichten kann. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Duschkopf defekt ist und das Duschbad ausfallen muss. Abhilfe ist meist schnell geschaffen, doch am Ende bleibt die Frage, wer trägt die Kosten für Austausch oder Reparatur? Die Filter-Redaktion klärt auf. 

Defekter Duschkopf, greift die Kleinreparaturklausel?


Ein defekter Duschkopf ist schnell ausgetauscht, doch im Nachhinein gibt es manchmal Streit darüber, wer die Kosten tragen muss, der Mieter oder der Vermieter. Ein Streit über dieses Thema ließe sich jedoch durch einen Blick in den Mietvertrag und durch die Kenntnis der Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Kleinreparaturklausel vermeiden. Als Erstes muss geklärt werden, ob der Mieter den Schaden am Duschkopf durch unsachgemäßen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. In diesem Fall muss er für den Schaden aufkommen, unabhängig was im Mietvertrag über Kleinreparaturen geregelt ist. Kann dem Mieter kein unsachgemäßer Gebrauch nachgewiesen werden, muss geprüft werden, ob im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten ist. Fehlt eine solche Klausel, muss der Vermieter die Kosten für den neuen Duschkopf tragen. Wenn der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel erhält, muss geprüft werden, ob ein Duschkopf Gegenstand der Klausel ist. Er muss nicht zwingend als Einzelposition genannt sein, sondern kann auch unter einen Oberbegriff fallen wie zum Beispiel „Installationsgegenstände für Wasser“. Findet sich ein solcher Posten, muss der Mieter die Kosten übernehmen, ist nichts in der Hinsicht aufgeführt, ist es Sache des Vermieters. Als Letztes muss geklärt werden, ob die Kleinreparaturklausel überhaupt wirksam ist. Unwirksam ist die Klausel zum Beispiel dann, wenn Gegenstände erfasst sind, die unzulässig sind. Das sind meist Gegenstände, die nicht dem unmittelbaren und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zudem muss die Kleinreparaturklausel eine Höchstgrenze für Reparaturkosten enthalten, damit sie wirksam ist. Erst wenn eine solche Grenze vorhanden und noch nicht überschritten ist, muss der Mieter die Kosten für den neuen Duschkopf tragen. 

Filter hilft bei kleinen Reparaturen

Bei einem Umzug fallen oft kleinere Arbeiten an, die der Mieter übernehmen muss. Nicht jeder hat die Zeit oder das handwerkliche Geschick, solche Arbeiten auszuführen. Die Fachkräfte der Filter Möbelspedition führen nicht nur klassische Umzugsarbeiten wie Verpacken oder Transport durch, sondern auch kleinere Arbeiten, die nach dem Umzug anfallen. Auf Anfrage verschließen wir Dübellöcher, streichen Wände oder bringen Türgriffe wieder an. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Hilfe bei Kleinreparaturen brauchen. Telefon: 040 522 60 25
 

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