Dürfen Mieter eine Markise anbringen?

Endlich ist der Frühling da und wer einen Balkon hat, kann endlich mehr Zeit draußen verbringen. Doch wenn der Balkon zur Südseite liegt, kann es mitunter schnell zu heiß werden, wenn keine Verschattungsmöglichkeit vorhanden ist. Nicht immer passen Sonnenschirme und Klemmmarkisen lassen sich nicht in jedem Fall anbringen. Doch können Mieter einfach eine feste Markise anbringen? Die Filter-Redaktion hat ein passendes Urteil aus Hamburg gefunden.


Eingriff in die Bausubstanz ist ausschlaggebend

Wenn es um Anbauten auf dem Balkon geht, stellt sich immer die Frage, wie stark in die Bausubstanz eingegriffen wird. Grundsätzlich dürfen Mieter eine Markise anbringen, damit sie ihren Balkon auch an heißen Sommertagen voll nutzen können. Erst einmal muss jedoch geprüft werden, ob eine Schattenspende nicht einfacher erzielt werden kann, etwa durch einen Sonnenschirm. Ein Sonnenschirm muss so gesichert sein, dass er auch bei Wind nicht herabfällt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Klemmmarkise anzuschaffen. Solch eine Markise muss jedoch über eine Bodenbefestigung gesichert werden, was nicht immer möglich ist. Manchmal lässt sich eine ausreichende Verschattung eines Balkons nur erreichen, wenn eine Markise angebracht wird.

Wenn es zu Streitigkeiten wegen einer Markise kommt, wägen die Richter immer die Interessen der Vermieter (Eigentumsrecht) und des Mieters (Besitzrecht) ab. So in einem Bergedorfer Fall (410 C 193/18 ZMR 2019, 965). Die Richter gaben dem Mieter Recht, der eine Markise so anbringen wollte, dass der Eingriff in die Bausubstanz gering ausfallen sollte. Der Mieter plante, die Markise an der Unterseite des über ihm liegenden Balkons anzubringen, so dass das Wärmeverbundsystem des Gebäudes nicht in Mitleidenschaft gezogen würde und dass die Optik gewahrt bliebe. Die Richter trugen dem Mieter zudem auf, die Arbeiten von einem Fachbetrieb vornehmen zu lassen und die Markise nach Beendigung des Mietverhältnisses auf eigene Kosten wieder zu entfernen.


Filter hilft bei Rückbauten

Wer umzieht, muss die alte Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand übergeben. Das heißt, sämtliche Anbauten müssen wieder entfernt werden, es sei denn, der Nachmieter übernimmt diese. Wer bei durch einen Umzug zeitlich stark eingebunden ist und keine Möglichkeit hat, seine Anbauten und Eigenkreationen, sei es Markisen, zusätzliche Steckdosen oder ausgehängte Türen in den ursprünglichen Zustand zurückzubringen, kann auf die Hilfe von Filter zählen. Wir beschäftigen gut ausgebildete Handwerker, die nach Wunsch Handwerkerarbeiten im Zuge eines Umzuges vornehmen können. Besprechen Sie mit uns Ihr handwerkliches Anliegen, gerne auch im Videochat!

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