Zweiter Wohnsitz – Anmeldung nicht vergessen
Manche Menschen sind an zwei Orten gleichzeitig zuhause: An ihrem Erstwohnsitz sowie an ihrer zweiten Adresse, dies gilt somit als zweiter Wohnsitz. Sei es, dass der Arbeitsplatz es erforderlich macht, zwei Wohnungen zu haben, die Aufnahme eines Studiums zur Anmietung einer zweiten Wohnung führt oder eine Ferienwohnung am Meer angemietet wird: Gründe für zwei Wohnsitze gibt es viele. Dabei dürfen Mieter jedoch nicht vergessen, ihre weitere Adresse als zweiter Wohnsitz auch anzumelden. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder. Die Filter-Redaktion hat hilfreiche Tipps zum Thema Zweitwohnsitz parat.