Zweiter Wohnsitz – Anmeldung nicht vergessen

Manche Menschen sind an zwei Orten gleichzeitig zuhause: An ihrem Erstwohnsitz sowie an ihrer zweiten Adresse, dies gilt somit als zweiter Wohnsitz. Sei es, dass der Arbeitsplatz es erforderlich macht, zwei Wohnungen zu haben, die Aufnahme eines Studiums zur Anmietung einer zweiten Wohnung führt oder eine Ferienwohnung am Meer angemietet wird: Gründe für zwei Wohnsitze gibt es viele. Dabei dürfen Mieter jedoch nicht vergessen, ihre weitere Adresse als zweiter Wohnsitz auch anzumelden. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder. Die Filter-Redaktion hat hilfreiche Tipps zum Thema Zweitwohnsitz parat.


Haupt- oder Zweitwohnsitz?

Doch was unterscheidet eigentlich den Erst- und den Zweitwohnsitz voneinander? Laut Bundesmeldegesetz ist der Hauptwohnsitz die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“ (§ 21 BMG, Abs. 2). Dies ist auch der Fall, wenn ein Ehepartner werktags beruflich bedingt in einer anderen Stadt wohnt und nur am Wochenende zuhause ist. Der Gesetzgeber sieht dann die Wohnung als Hauptwohnung an, wo der „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ zu finden ist, wo also der Partner gemeinsam mit dem Betroffenen wohnt und Freunde/Familie leben. Jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist demnach der Zweitwohnsitz oder auch Nebenwohnsitz. Dies kann auch die Ferienwohnung am Meer sein. Ob eine Wohnung gemietet oder gekauft ist, spielt dabei keine Rolle. Wird die zweite Wohnung allerdings für maximal sechs Monate bezogen, ist keine Anmeldung erforderlich. Grundsätzlich gilt laut Bundesmeldegesetz (BMG) jedoch: Wer eine zweite Wohnung bezieht, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden (§ 21 BMG). Dabei sind Fristen einzuhalten: Wer seinen Zweitwohnsitz nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
 

Zweitwohnsitz kann kostspielig werden

Grundsätzlich ist es teurer, wenn zwei Wohnungen unterhalten werden müssen, schließlich zahlt man dann doppelt Miete und Betriebskosten. In vielen Städten und Gemeinden kommt noch eine Zweitwohnsitzsteuer hinzu. In Hamburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer beispielsweise acht Prozent der Netto-Kaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes. Im Gegensatz zu einigen anderen Gemeinden gibt es keine steuerliche Vergünstigung oder Befreiung für Studenten. In Schleswig-Holstein gibt es einige Städte und Gemeinden, die eine Zweitwohnsitzsteuer einfordern, andere wiederum nicht. Spitzenreiter sind Helgoland oder Sylt mit 16,5 beziehungsweise 15,4 Prozent. Städte wie Oldenburg in Holstein oder Ahrensburg erheben keine Steuern auf den Zweitwohnsitz. Wer einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein bezieht, sollte sich immer nach dem aktuellen Steuersatz für Zweitwohnungen erkundigen.
 

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