Sind Kameras im Treppenhaus erlaubt?

Haben Sie das vielleicht auch schon erlebt? Aufgebrochene Briefkästen, oder beschmierte Wände im Hauseingang? In größeren Wohnblocks in den Großstädten passiert so etwas immer wieder. Es kommt zu Vandalismus oder Diebstählen in den Treppenhäusern. Um das in der Zukunft zu verhindern hatte eine Hamburger Vermieterin eine Videokamera an der Decke des Hausflures installieren lassen, die auf den Eingang und den Briefkasten der Mieter gerichtet war. Doch ist es eigentlich erlaubt, eine Videokamera in einem Treppenaus zu installieren? Die Filter-Redaktion hat einen entsprechenden Fall gefunden, der vor Gericht landete.


Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt

Eine Harburger Mieterin gefiel eine solche Video-Überwachung des Hausflurs nicht und klagte vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg, da ihre Vermieterin eine Videokamera im Treppenhaus installiert hatte, mit der der Eingang und der Bereich des Briefkastens überwacht werden sollte. Der Mieter war darüber nicht informiert worden. Er beantragte vor Gericht, dass die Kamera entfernt wird. Die Videokamera war zwischenzeitlich überklebt worden. Die Richter gaben dem Mieter Recht und begründeten dies mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Freiheit vor unerwünschter Kontrolle in der Privat- und Intimsphäre im häuslichen Bereich müsse gewahrt sein, so die Richter. Dies beinhaltet auch das Recht des Mieters, ohne Überwachung Besuche zu empfangen. Ein Bereich gemeinschaftsbezogener Flächen wie der Hausflur unterstehen nicht dem alleinigen Hoheitsbereich oder Hausrecht der Vermieter, so die Richter.
 

Außer Betrieb gesetzte Kamera bedeutet trotzdem Überwachung

Nach Ansicht der Richter reicht es nicht aus, wenn eine Kamera überklebt und vorübergehend keine direkte Überwachung stattfinden kann. Eine außer Betrieb gesetzte Kamera ist einer tatsächlichen Überwachung gleichzusetzen. Der Überwachungsdruck sei da, der Mieter könne auch nicht erkennen und ständig kontrollieren, ob die Kamera gerade überklebt ist oder nicht und ob sie somit gerade aufzeichnet oder nicht. Die Vermieterin musste die Kamera entfernen, trotz Vandalismus und Diebstählen in der Vergangenheit.

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