Tipps aus dem Mietrecht: Gehört eine Dachbegrünung zu den Betriebskosten?
Die Betriebskosten und die Posten, die darin auftauchen, führen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern – so auch der Posten Grünpflege. Die Frage, ob eine Dachbegrünung auf die Betriebskosten umgelegt werden kann, lässt sich nicht pauschal mit ja beantworten, auch wenn die Position „Gartenpflege“ für die Betriebskosten vorgesehen ist. Entscheidend ist laut einem Kölner Fall, ob die Dachbegrünung für einen „Wohlfühleffekt“ sorgt und die Lebensqualität der Mieter verbessert.