Darf man Katzennetze ohne Genehmigung am Balkon anbringen?

Wenn Tierhaltung laut Mietvertrag gestattet ist, sollte es kein Problem sein, eine Katze in der Wohnung zu halten. Wer einen Balkon hat, möchte natürlich gerne, dass der Stubentiger auch mal raus an die frische Luft kann. Damit die Katze nicht über den Balkon das Weite sucht, schützen Katzennetze das Tier vor Stürzen oder Fluchtversuchen. Doch können Mieter einfach so ein Katzennetz am Balkon anbringen?


Katzennetze müssen vom Vermieter genehmigt sein

In einem Wiesbadener Fall haben die Richter entschieden, dass das Anbringen eines Sicherheitsnetzes zum Schutz von Haustieren durch den Vermieter genehmigt sein muss (93C 2460/99 – 25). Damit schließe die Erlaubnis zur Tierhaltung nicht automatisch ein, dass Sicherheitsnetze angebracht werden dürfen. Wenn etwa die Fassadenoptik durch ein Sicherheitsnetz leide, könne der Vermieter die Anbringung eines Netzes untersagen.
 

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