Zählen Kosten für Gemeinschaftsgärten zu den Betriebskosten?

Tipps aus dem Mietrecht - Ein Gemeinschaftsgarten für alle Mieter wertet eine Wohnanlage deutlich auf und steigert die Wohnqualität, gerade in den Sommermonaten. Für die Pflege und Bewässerung fallen jedoch auch Kosten an. Doch zählen die Kosten für Gemeinschaftsgärten zu den Betriebskosten? Müssen Mieter anteilig Kosten für den Garten zahlen? Die Filter-Redaktion hat ein passendes Urteil dazu gefunden.

Regelmäßige Pflege und Bewässerung auf Betriebskosten umlegbar
Wenn ein Gemeinschaftsgarten zur Wohnanlage gehört, können Vermieter die Kosten für regelmäßige Pflegearbeiten und Bewässerung über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Dazu muss allerdings im Mietvertrag entsprechend vereinbart sein, was zu den Betriebskosten gehört. Fallen Kosten für einen Gemeinschaftsgarten, etwa durch Jäten, Mähen, Schnittarbeiten oder Bewässerung, an, können Mieter anteilig daran beteiligt werden. Dies gilt sogar auch dann, wenn Mieter den Garten nicht nutzen wollen oder dürfen. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VIII ZR 135/03). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein gepflegter Garten den Bewohnern auch dann Zugute kommt, wenn sie den Garten nicht nutzen oder nutzen können. 
Einmalige Kosten sind allerdings von den Betriebskosten ausgenommen, etwa wenn Beiträge für die Installation einer Gartenbewässerungsanlage oder eines Außenwasserhahns anfallen. 

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