Wohnungsgröße – wenn im Mietvertrag die falsche Quadratmeterzahl steht

Wenn es um die Größe einer Wohnung geht, ist die Angabe der Quadratmeter nicht immer genau. Manchmal fällt erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages und nach dem Einzug auf, dass mit der Wohnungsgröße etwas nicht stimmt. Die Filter-Redaktion klärt auf, wann sich das Nachmessen der Wohnungsgröße lohnen kann.


Für Wohnraum zahlen, den es nicht gibt?

Manchmal weicht die tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung von den Angaben im Mietvertrag so gering ab, dass ein Mieter dies jahrelang oder gar nicht bemerkt. Bei geringen Abweichungen und Ungenauigkeiten fällt der finanzielle Schaden auch vergleichsweise gering aus. Dennoch lohnt es sich, einmal zum Zollstock zu greifen, gerade wenn durch Modernisierung neue Flächen gewonnen werden oder eine Erhöhung des Mietpreises ansteht. Neben der Miethöhe beziehen sich auch die Nebenkosten und die Kosten einer Hausratsversicherung auf die Größe der Wohnfläche. Im schlimmsten Fall zahlen die Betroffenen zu viel für Wohnraum, der so gar nicht vorhanden ist.
 

Nachmessen – im Zweifelsfall gilt Wohnflächenverordnung

Wer Zweifel hat und die Größe seines Wohnraumes nachmessen will, muss bedenken, dass alle Räume einer Wohnung zur Wohnfläche gehören. Für Terrassen, Balkone oder Kellerabteile gelten bei der Berechnung Sonderregelungen. Zudem besteht die Schwierigkeit, dass es viele Methoden gibt, die Wohnfläche einer Wohnung zu berechnen: DIN-Norm 277 (Hochbau), DIN-Norm 283, die „Zweite Berechnungsverordnung“ oder die Wohnflächenverordnung. Die ersteren drei Methoden sind teilweise außer Kraft und werden nur noch selten angewandt. Die Zweite Berechnungsverordnung gilt noch, wenn der Vermieter die Wohnung vor dem 31.Dezember 2003 vermessen hat und die Wohnung seitdem nicht baulich verändert wurde. Im Zweifelsfall sollten Mieter sich an der Wohnflächenverordnung orientieren. Diese Verordnung betrifft im Wesentlichen den öffentlich geförderten Wohnungsbau, doch im Streitfall orientieren sich auch die Gerichte daran. Die Berechnung nach Wohnflächenverordnung ist relativ streng, da Dachschrägen. Balkone oder Terrassen nur teilweise berücksichtigt werden. Dies kann für Mieter von Vorteil sein.
 

Wohnung zu groß oder zu klein? Filter hilft beim Umzug

So manch einem wird die Wohnung im Laufe der Jahre zu groß, etwa wenn die Kinder ausziehen oder wenn eine Wohngemeinschaft sich auflöst. Andere wiederum suchen eine Wohnung mit mehr Wohnfläche, wenn sie eine Familie oder eine Wohngemeinschaft gründen wollen. Egal wie die Wünsche ausfallen, die Filter Möbelspedition hilft beim Umzug ins neue Domizil. Wir bieten komplette Services rund um den Umzug oder einzelne Dienstleistungen rund um den Umzug wie Handwerkerleistungen oder Sperrmüllentsorgung.

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