Wohnungsbestätigung einfach runterladen

Seit fast zwei Jahren ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Seitdem müssen Mieter bei einem Umzug eine Wohnungsbestätigung vom Vermieter ausfüllen lassen und diese dann bei der Meldebehörde einreichen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen erledigt sein. Die Vorlage ist auch unter der Bezeichnung „Vermieterbescheinigung“ geläufig. Der Vermieter muss dem Mieter darin schriftlich bestätigen, dass er ein- beziehungsweise ausgezogen ist.

Zieht der Mieter ins Ausland und verlegt seinen Wohnsitz dorthin, muss er die Bescheinigung bei seiner Abmeldung vorlegen. Findet der Umzug innerhalb Deutschlands statt, legt der Mieter die Bescheinigung bei Anmeldung am neuen Heimatort vor. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort.
 

Auf der Seite JuraRat gibt es einen kostenlosen Download einer Vermieterbescheinigung:

http://www.jurarat.de/sites/default/files/vermieterbescheinigung_muster_vorlage.pdf

Wenn Sie es aus Zeitgründen oder gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, sich persönlich beim Einwohnermeldeamt ab- beziehungsweise umzumelden, übernimmt die Filter Möbelspedition auf Anfrage diesen Service für Sie. Kunden, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, können wir beim Amt abmelden. Kunden, die zu uns in den Norden ziehen, können wir beim Einwohnermeldeamt anmelden. (Hamburg/Schleswig-Holstein). Wir benötigen dazu alle erforderlichen Unterlagen sowie eine schriftliche Vollmacht.
 

Folgende Unterlagen brauchen wir, wenn wir das Ab- oder Ummelden für Sie erledigen sollen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Meldeformular
  • Schriftliche Vollmacht
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Natürlich bieten wir auch komplette Umzugspakete und übernehmen das Ein- und Auspacken und den Transport für Sie!

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