Wohnung an Angehörige vermieten – steuerliche Vorteile nicht immer gegeben

Manchmal erscheint es praktisch, Wohneigentum an nahe Verwandte zu vermieten. Sei es, dass die Kinder flügge werden und eine eigene Wohnung brauchen oder die Schwägerin trennt sich und sucht schnell eine neue Bleibe. Die Verwandten kennt man und gerne gewährt man ihnen einen günstigeren Mietzins. Doch es lauern auch Fallstricke. Was Immobilienbesitzer beachten müssen, wenn Wohneigentum an Verwandte vermietet wird –die Filter-Redaktion gibt Tipps.


Schriftlicher Mietvertrag ist notwendig

 

Auch wer ein Mietverhältnis mit einem Angehörigen eingeht, muss einen schriftlichen und unbefristeten Mietvertrag abschließen. Inhaltlich muss der Vertrag so gestaltet sein, wie er es auch mit einem Nicht-Verwandten der Fall gewesen wäre. Eine mündliche Vereinbarung reicht dabei nicht aus. Das Finanzamt könnte das Mietverhältnis sonst als Scheinmietverhältnis einstufen. Dazu gehört auch, dass die Miete regelmäßig überwiesen oder per Bankeinzug gezahlt wird. Eine Barzahlung kann ebenfalls dazu führen, dass das Finanzamt das Mietverhältnis nicht anerkennt.
 

Steuervorteile nur bei anerkanntem Mietverhältnis

Wenn das Finanzamt das Mietverhältnis zwischen Angehörigen voll anerkennen und alle steuerlichen Vorteile im Rahmen einer Einkommenssteuer gewähren soll, sind die oben genannten Maßnahmen wichtig (schriftlicher Mietvertrag, keine Barzahlung). Zudem ist es essentiell, dass die Warmmiete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Zahlt der Angehörige etwa nur die Kaltmiete oder einen wesentlichen günstigeren Mietzins, kann es sein, dass der Vermieter nicht den vollen Werbekostenabzug geltend machen kann. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Werbungskosten können dem entgegengesetzt werden. Als Werbungskosten zählen zum Beispiel Kosten für die Abschreibung des Mietobjektes, Kreditzinsen, Kosten für Instandhaltung oder Nebenkosten. Wichtig ist ferner, dass es nicht zu einem Rückfluss der Mietzahlungen an den zahlenden Verwandten kommen darf. Wenn die ortsübliche Miete im Laufe der Zeit steigen sollte, muss auch die Miete für die Verwandtschaft angepasst werden, damit der Betrag nicht unter die 66-Prozent-Marke fällt. Als diese Punkte kann das Finanzamt prüfen, so dass es wichtig ist, sie im Auge zu haben, damit alle steuerlichen Vorteile gewährt werden können.

Dieser Artikel ersetzt keine Fachberatung durch einen Steuerberater.

 

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht