Wissenswertes aus dem Mietrecht: Dürfen Mieter einen Türspion einbauen?

Wenn es klingelt, möchte man gerne nachschauen, wer draußen steht, bevor man die Tür einem Fremden öffnet. In diesem Falle können Türspione hilfreich sein. Wenn sie auch gerne mal neugierigen Nachbarn als Ausguck dienen, überwiegt in den meisten Fällen der Nutzen der kleinen runden Öffnungen in der Tür.

In manchen Altbauten sind nicht alle Türen mit einem Spion versehen. Können Mieter in solch einem Fall in Eigenregie einen Türspion einbauen? Dazu gibt es ein aufschlussreiches Urteil des Landgerichtes Berlin.
 

Einbau eines Türspions als geringfügiger Eingriff

In einer Berliner Hausgemeinschaft führte der geplante Einbau eines Türspions auf Initiative des Mieters zu einem Streit mit dem Vermieter. Dieser wollte seinem Mieter nicht gestatten, einen Türspion einzubauen. Der Mieter klagte daraufhin und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht (65 S 3/84). Das Gericht kam zu dem Urteil, dass der Einbau eines Spions an der Wohnungstür ein geringfügiger Eingriff in die Bausubstanz sei. Während der Mietzeit müsse der Vermieter den Einbau des Türspions dulden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sei der Mieter jedoch verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies könne mit hohen Kosten verbunden sein, die der Mieter dann zu tragen hätte.
 

Filter übernimmt kleinere Handwerkerarbeiten

Mietern, die umziehen wollen und kleinere Eingriffe an der Bausubstanz ausführen müssen, stehen unsere Handwerker mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Fachkräfte übernehmen auf Anfrage auch Tischerarbeiten. Auf Wunsch demontieren wir auch Gartenhäuschen oder Kinderschaukeln, damit unsere Kunden sich voll und ganz auf den Wohnungswechsel konzentrieren können. Einen Türspion wieder rückgängig machen, ist allerdings für einen Umzugstermin zu aufwendig.

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