Welche Posten dürfen über Nebenkosten abgerechnet werden?

Wenn es um die Abrechnung der Nebenkosten geht, kommt es manchmal zu Fehlern und Missverständnissen. Gerade wenn in der Abrechnung der Posten „sonstige Nebenkosten“ auftaucht oder Positionen, die so im Mietvertrag nicht auftauchen, werden Mieter stutzig. Die Filter-Redaktion gibt Tipps, wie eine Nebenkostenabrechnung richtig zu prüfen ist, denn eine Nebenkostenabrechnung darf kein Sammelsurium an beliebig abgerechneten Posten sein.

 

Blick in den Mietvertrag werfen

Wer wissen möchte, für welche Nebenkosten er überhaupt aufkommen muss, sollte als Erstes einen Blick in den Mietvertrag werfen. Dort sollten die Betriebskosten aufgeführt sein, die der Mieter zahlen muss. Oftmals ist ein Passus aufgeführt, der besagt, dass der Mieter „die Betriebskosten“ oder „sämtliche Betriebskosten“ begleichen muss. Dies bedeutet, dass alle gängigen umlagefähigen Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) als vereinbart gelten. Dazu zählen zum Beispiel die Gartenpflege, Beleuchtungskosten oder Kosten für den Aufzug. Gibt es Betriebskosten, die als „sonstige“ zusätzlich in der Abrechnung aufgeführt sind, müssen diese explizit genannt sein, der Begriff „sonstige“ reicht nicht aus. Unter den Posten „Sonstiges“ kann sich zum Beispiel das Reinigen der Dachrinne verbergen oder regelmäßige Ungezieferbekämpfung. Die explizite Nennung ist auch deshalb wichtig, damit der Mieter erkennen kann, ob es sich um umlagefähige Posten handelt. So zählt zum Beispiel der Verwaltungsaufwand des Vermieters nicht zu den umlagefähigen Kostenpositionen.
 

Alles durch Inklusivmiete abgedeckt?

In manchen Fällen werden im Mietvertrag nur einzelne Posten und keine „Sonstigen“ genannt, zum Beispiel Beleuchtungskosten, Müllabfuhr und Gebäudereinigung, dann muss der Mieter auch nur diese zahlen. Findet sich im Vertrag kein Abschnitt über Betriebskosten, muss der Mieter für die Brutto- oder Inklusivmiete aufkommen. Das heißt, der Mieter bezahlt die Heiz- und Warmwasserkosten, die übrigen Kosten sind durch die Kaltmiete abgegolten.
 

Betriebskosten zu hoch? Umzug in kleinere Wohnung kann Kosten senken

Sind die Betriebskosten auf Dauer zu hoch, kann es hilfreich sein, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Die Verteilerschlüssel für die Betriebskosten sind unterschiedlich. Es kommt durchaus vor, dass Vermieter die Größe der Wohnung als Verteilerschlüssel für die Nebenkosten verwenden. Dies ist vorab mit dem Vermieter zu klären. Wer in eine Kleinere Wohnung zieht, hat meist genauso viel Arbeit wie bei einem großen Umzug. Die Filter Möbelspedition bietet komplette Umzugspakete für Privatumzüge an.

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