Wäsche in der Wohnung waschen und trocknen – was ist erlaubt?

Fast jeder Mieter hat eine Waschmaschine in der Wohnung, einige sogar einen Wäschetrockner. Dies erspart den Gang in ein Waschcenter und gehört mittlerweile zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, zumindest in Neubauten. Doch kann das Wäsche in der Wohnung waschen und trocknen auch eingeschränkt sein? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Hausordnung regelt Gebrauch von Waschmaschine und Trockner

Im Prinzip gehören Waschmaschine und Trockner zumindest in Neubauten zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache. Die Geräusche müssen als „sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen“ hingenommen werden. Der Vermieter kann den Gebrauch einer Waschmaschine nur aus wichtigem Grund untersagen, etwa dann, wenn bereits mehrmals ein Wasserschaden aufgetreten ist.

Der Vermieter kann allerdings in der Hausordnung bestimmte Uhrzeiten festschreiben, wann eine Waschmaschine oder ein Trockner laufen dürfen und wann nicht. In den meisten Fällen betrifft das Verbot die Nachtruhezeiten zwischen 22 und 7 Uhr. In manchen Fällen gibt es Streit darüber, ob eine Waschmaschine etwa auch am Sonntag angestellt werden darf. Dazu gibt es eine Einzelentscheidung des Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Köln, die besagt, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen. (Az.: 16 Wx 165/00).

Ist in der Hausordnung jedoch ausdrücklich festgeschrieben, dass die Waschmaschine sonntags nicht betrieben werden soll, sollten Mieter sich im Zweifel lieber an die Hausordnung halten und den Waschtag auf den Montag verlegen.

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