Wände streichen beim Auszug – muss unbedingt ein Maler ran?

Wer schon einmal umgezogen ist weiß, wie viel Arbeit ansteht. Schließlich muss nicht nur das gesamte Hab und Gut verpackt und transportiert werden – die alte Wohnung ist besenrein zu übergeben. Zu den Aufgaben des Mieters gehört es ebenfalls, Wände frisch zu streichen, wenn diese lange keine neue Farbe bekommen haben oder wenn sie bunt statt weiß gestrichen sind. Doch kann der Vermieter verlangen, dass man dafür einen Malermeister beauftragt?


Wände „fachgerecht“ streichen

Wie der Bundesgerichtshof entschied, muss eine Wand „fachgerecht“ gestrichen aussehen. Im Mietvertrag darf keine Klausel stehen, die den Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten „ausführen zu lassen“. So schreibt der Bundesgerichtshof im entsprechenden Urteil: „Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen ‚ausführen zu lassen‘, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.“ Das heißt, dass der Mieter selbst oder auch andere Helfer die Wände streichen dürfen, wenn sie in der Lage sind, die Arbeiten ordentlich auszuführen.
 

Unser Malerservice

Für Kunden, die keine Zeit haben, ihre Wohnung nach dem Auszug zu streichen oder dies schlichtweg nicht können, bietet die Filter Möbelspedition einen speziellen Malerservice. filter-umzug.de/services/maler-tischler-elektro-it/ Unser Fachpersonal streicht die Wände der alten Wohnung weiß, damit diese schnell wieder bezugsfertig ist. Wir können aber noch mehr: Wir verputzen Dübelstellen und lackieren auf Wunsch Fenster- oder Türrahmen. Da wir bundesweit gute Kontakte zu Malerfirmen pflegen, vermitteln wir gerne einen Kontakt zu einer Malerfirma am neuen Wohnort, wenn die neue Wohnung einen fachgerechten Anstrich braucht.

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