Umzug steht an – rechtzeitig Halteverbot beantragen

Diese Vorstellung treibt wohl den meisten Umzugswilligen die Schweißperlen auf die Stirn: Sämtliche Kartons sind gepackt, die Umzugshelfer stehen bereit, aber der Transporter findet vor dem Haus keinen Parkplatz. Jetzt parkt der Wagen weit weg und die Helfer müssen weiter laufen, um alles zu verstauen. Im Eifer des Gefechts haben alle vergessen, vor dem Haus ein Halteverbot beantragen.

Dabei sind selbst gebastelte Lösungen mithilfe von Stühlen und Tauen auch keine Lösung. Die Filter-Redaktion informiert über das Halteverbot beim Umzug.
 

Halteverbotszone einrichten – so geht es

Wer vor seinem Umzug rechtzeitig eine Halteverbotszone beantragt, kann sichergehen, dass der beantragte Parkraum für den Transporter während des Umzugs frei bleibt. Es ist immer ratsam, eine Halteverbotszone vor der alten und vor der neuen Wohnung zu beantragen. Anträge sind beim zuständigen Straßenverkehrsamt, beim Ortsamt oder beim Landratsamt einzureichen. Zu beachten ist dabei, dass das zuständige Amt mehrere Tage braucht, um den Antrag zu bearbeiten. Es macht deshalb wenig Sinn, einen Tag vor dem geplanten Umzug zum Amt zu gehen. Sobald die Bewilligung vorliegt, erhält der Antragsteller eine Anordnung mit Angaben, wie die Halteverbotszone am beantragten Ort gekennzeichnet werden muss. Der Antragsteller kann entsprechende Verkehrsschilder abholen, für die eine Leihgebühr fällig wird. Hinzukommen Bearbeitungsgebühren. Die Schilder müssen etwa vier Tage vor dem Umzugstag aufgestellt sein.
 

Halteverbot nicht selbst basteln

Immer wieder sieht man selbst gebaute Halteverbotszonen vor Wohnblocks. So stehen etwa zwei Stühle am Straßenrand zwischen denen ein Band gespannt ist mit einem kleinen Schild „heute Umzug“. Solche Maßnahmen erscheinen günstig und bequem, doch bergen sie ein gewisses Risiko. Sollte es durch solch eine Konstruktion zu einem Schadensfall kommen, muss derjenige haften, der ohne Genehmigung eine Halteverbotszone gebastelt hat. Autofahrer auf der Suche nach einem Parkplatz müssen sich nicht an die Halteverbotszone „Marke Eigenbau“ halten und können diese freiräumen oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt rufen, die für die Räumung zuständig sind.
 

Filter übernimmt Beantragung des Parkraumes

Wer mit der Filter Möbelspedition umzieht, muss sich um die Beantragung des nötigen Parkraumes keine Gedanken machen. Unsere Mitarbeiter beantragen rechtzeitig Parkraum für die benötigten Lkw, wenn Sie es uns aufgeben. Auch die dazu notwendigen offiziellen Schilder hat Filter und stellen wir rechtzeitig vor dem Umzug auf. Dazu müssen Sie Filter rechtzeitig mit entsprechendem Vorlauf vor dem Umzugstermin beauftragen.

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