Umzug ins Ausland – muss man sich abmelden?

Was muss man eigentlich beachten, bei einem Umzug ins Ausland? Also wenn man seinen Wohnsitz für längere Zeit oder sogar für immer ins Ausland verlagert? Müssen Umzugswillige eine Vermieterbescheinigung vorlegen oder reicht eine Abmeldung aus? Was passiert, wenn ein Mieter nur vorübergehend im Ausland wohnt? Filter gibt Tipps rund um den Umzug ins Ausland.


Was im Bundesmeldegesetz über Auslandsumzüge geregelt ist

Laut Bundesmeldegesetz müssen Mieter bei einem Umzug eine Vermieterbescheinigung ihrer neuen Wohnung vorlegen. Dies gilt allerdings nur für Umzüge innerhalb Deutschlands. Zieht ein Mieter dauerhaft ins Ausland, muss er sich abmelden. Vom vorherigen Vermieter muss er dazu eine Wohnungsgeberbestätigung einreichen. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen. Als „Auszug“ wird eine dauerhafte Abwesenheit verstanden, die länger als ein Jahr anhält. Außerdem gilt es als Indiz, wenn der Mieter sein komplettes Hab und Gut mitnimmt. Bleibt jemand nur für einige Monate im Ausland und lässt er seine Wohnungseinrichtung zurück, bleibt er an seinem Wohnsitz angemeldet. Wer Zweifel hat, etwa weil er einen Wohnsitz sowohl im Inland und Ausland hat, kann sich beim zuständigen Amt beraten lassen. Je nach Zielland gilt es Visa-Bestimmungen einzuhalten oder Aufenthaltsbewilligungen zu beantragen. Die Deutsche Post hält eine ausführliche Checkliste für den Umzug ins Ausland bereit:

www.umziehen.de/umzug-ins-ausland-checkliste.pdf


Filter übernimmt Umzüge ins Ausland

Kunden, die einen Umzug ins Ausland oder nach Übersee planen, können bei der Filter Möbelspedition einen kompletten Umzugs-Full-Service buchen. Unsere Fachkräfte übernehmen auf Wunsch sämtliche Aufgaben: von der fachgerechten Verpackung, über den Transport bis zur Montage vor Ort. Optional versichert Filter das Umzugsgut für den langen Weg. Filter ist ebenfalls Experte, wenn es Zollformalitäten zu regeln gibt und erledigt diese auf Anfrage. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

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