Treppenhausreinigung – wer ist zuständig?

Da viele Mieter und Besucher eines Hauses durch das Treppenhaus gehen, bleibt eine Verschmutzung nicht aus. Gerade an regnerischen Tagen oder bei Schneefall tragen alle besonders viel Dreck ins Treppenhaus. Doch wer ist eigentlich für die Treppenhausreinigung zuständig?


Treppenhaus-Reinigung durch Firma

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reinigung von Treppenhaus, Flur und weiterer Gemeinschaftsflächen wie Waschküche, Boden oder Keller zuständig. In den allermeisten Fällen übernimmt er diese Arbeiten jedoch nicht selbst, sondern überträgt sie einer Reinigungsfirma oder seinen Mietern. Ist eine Firma mit der regelmäßigen Reinigung der Flächen beauftragt, kann der Vermieter die Kosten über die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiterreichen. Der Vorteil: Die Mieter zahlen anteilig ihren Obolus, müssen aber nicht selbst ran. So kommt es nicht zu Streitigkeiten darüber, wer an der Reihe ist.
 

Oftmals müssen Mieter das Treppenhaus putzen

Oftmals überträgt der Vermieter die Aufgabe, das Treppenhaus zu putzen an seine Mieter. Wenn dies der Fall ist, muss er diese Pflicht eindeutig im Mietvertrag festschreiben. Über die Hausordnung oder einen Reinigungsplan kann der Vermieter Näheres über die Zeitabstände festlegen. In Häusern, in denen die Mieter für die Reinigung der Treppenhäuser zuständig sind, funktioniert dies in der Regel nur gut, wenn verbindliche Absprachen untereinander getroffen werden und jeder abwechselnd zu Eimer, Besen und Lappen greift. Als Faustregel gilt: Jeder ist nur für sein Stockwerk zuständig. In den Fällen, wo dies nicht so gut klappt, können Mieter sich absprechen und auf eigene Faust eine Reinigungsfirma bestellen und diese selbst bezahlen. Es ist auch möglich, dass ein Mieter pro Stockwerk sich bereit erklärt, das Treppenhaus regelmäßig zu putzen und von seinen direkten Nachbarn eine kleine finanzielle Anerkennung dafür bekommt. Kommt keiner der Mieter seinen Reinigungspflichten nach und nimmt der Schmutz Überhand, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und den Aufwand dafür berechnen. Dies kündigt er in den meisten Fällen zuvor schriftlich an.
 

Treppenhausreinigung nach dem Umzug

Hat der Mieter einen Vertag, der eine Pflicht zur Treppenhausreinigung beinhaltet, besteht diese übrigens auch während der Kündigungs- und Auszugszeit – bis zum Ende des Mietverhältnisses. Auch wenn der Mieter schon früher umzieht oder der Umzug mit dem Ende des Mietverhältnisses zusammenfällt, heißt dies, dass er das Treppenhaus nach dem Umzugstag nicht völlig verdreckt hinterlassen darf. Eine Einstellung „nach mir die Sintflut“ wäre auch sehr unfair den ehemaligen Nachbarn gegenüber. Der Mieter sollte zumindest darauf achten, dass kein Müll und kein Dreck wie Zigarettenkippen oder Getränkereste zurückbleiben.
 

Filter Möbelspedition übernimmt Treppenhausreinigung

In manchen Fällen ist es für Mieter zu umständlich, noch einmal für die Treppenhausreinigung zur alten Wohnung zurückzukehren, etwa dann, wenn die neue Bleibe zu weit entfernt liegt. Auch wenn der Umzug unter einem gewissen Zeitdruck stattfindet, fehlt vielleicht die Zeit, noch einmal durchs Treppenhaus zu gehen. In solchen oder ähnlichen Fällen übernimmt die Filter Möbelspedition auf Anfrage die Treppenhausreinigung nach einem Umzug.

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