Tipps aus dem Mietrecht: Schlüssel im Urlaub verloren

Das ist für viele sicherlich ein Schreckensszenario: Da genießt man den Urlaub, ist guter Dinge und bei der Ankunft zuhause stellt man fest, dass der Schlüssel wohl abhanden gekommen ist. Oder man macht im Urlaub einen Ausflug, ein Dieb stiehlt die Handtasche und leider war der Haustürschlüssel drin … Tipps aus dem Mietrecht: Schlüssel verloren?

Wenn der Schlüssel nach einer Reise weg ist, stellt sich die Frage, ob das Schloss zuhause ausgewechselt werden oder ein neuer Schlüssel bezahlt werden muss. Der Mieterverein Hamburg stellt in seinem Sommerheft zwei Fälle dar. Diese zeigen, dass es darauf ankommt, wie glaubhaft der Mieter den Verlust macht und ob er fahrlässig handelt oder nicht. Wichtig ist zudem die Frage, ob der Finder den Schlüssel einer Adresse zuordnen kann und ob der Fundort weit vom Wohnort entfernt liegt.
 

Schlüsseldiebstahl bei einem Rucksacktouristen

Ein Rucksacktourist, der Opfer eines Diebstahls wurde, muss die Kosten von 650 Euro für Ersatz des verloren Schlüssels nicht zahlen, zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Hamburg (47C178/99). Der Vermieter berief sich darauf, dass der Mieter fahrlässig gehandelt habe, indem er den Rucksack unbeaufsichtigt gelassen habe. Der Mieter konnte jedoch glaubhaft machen, dass er den Rucksack in einem Schuhgeschäft mit Riemchensicherung am Stuhl befestigt habe. Das Amtsgericht befand, dass Taschendiebe oft sehr rasch handeln und viele Menschen den Diebstahl nicht bemerken, auch wenn sie meinen, sie haben ihre Habseligkeiten im Blick.
 

Schlüsselverlust bei einer Bootsfahrt

Ein Mannheimer Mieter gab an, dass sein Schlüssel während einer Bootstour in den Necker gefallen sei. Eine Zeugin konnte diesen Vorgang bestätigen. Der Vermieter verlangte daraufhin, dass sein Mieter die Kosten für die Auswechselung einer Hausschließanlage übernimmt. Er sah das Haus durch fremde Nutzung des Schlüssels gefährdet. Das Landgericht Mannheim urteilte, dass eine Auswechslung der Hausschließanlage nicht erforderlich sei (4 S 30/76). Sie befand den Verlust des Schlüssels für glaubhaft, außerdem sei eine kriminelle Nutzung des Schlüssels ausgeschlossen, da dieser im Fluss unauffindbar sei. Der Mieter musste nicht zahlen.
 

Tipp – Schlüsselversicherung abschließen

Um sich Ärger wegen verlorener Schlüssel zu ersparen, können Mieter eine spezielle Schlüsselversicherung abschließen. Einige private Haftpflichtversicherungen decken Schlüsselverlust ab, die meisten jedoch nicht im Basistarif. Gegen Aufpreis kann die Versicherungspolice entsprechend erweitert werden. Das lohnt sich besonders für Kunden, die Schlüssel für eine Schließanlage haben. Ein Verlust solcher Schlüssel kann teure Folgekosten nach sich ziehen.

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