Tipps aus dem Mietrecht – Kooperationspflicht der Mieter

Wenn Mieter einen Mangel aus der Wohnung anzeigen, müssen sie dies zum einen schriftlich erledigen. Eine schriftliche Benachrichtigung reicht jedoch nicht aus. Der Vermieter steht zwar in der Pflicht, Mängel in der Mietwohnung zu beseitigen, doch dazu ist es notwendig, dass er und die von ihm beauftragten Handwerker den Mangel selbst in Augenschein nehmen.


Der Mieter hat eine Kooperationspflicht bei Mängelanzeigen und muss den Zutritt gewähren

Der Mieter eine Kooperationspflicht bei Mängelanzeigen und muss dem Vermieter und den Handwerkern Zutritt zur Wohnung gewähren. Versäumt es dies nach mehrmaliger Aufforderung, droht die Kündigung. Bei einem Rechtsstreit, der vorm Amtsgericht Berlin-Pankow (Az.: 3 C 190/16) landete, gaben die Richter einem Vermieter Recht, der seinem Mieter fristlos kündigte. Der Beschuldigte weigerte sich, seinem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren, nachdem der Mieter mehrere Mängel angezeigt hatte.
 

Handwerkertermin bestätigen lassen

Wenn Mieter Handwerkern Zutritt gewähren müssen, wollen sie natürlich sicher sein, dass echte Handwerker und nicht gar Betrüger ins Haus kommen. Es ist ratsam, sich den Termin, den Namen der Firma und des Ansprechpartners vom Vermieter bestätigen zu lassen. Steht ein Handwerker vor der Tür, fragen Sie nach dem Namen der Firma und dem des Handwerkers, wenn er diese Informationen nicht von selbst liefert. Kann er keine Angaben machen oder weichen diese von denen des Vermieters ab, sollte zunächst Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Auch wenn ein Handwerker ohne vorherige Terminabsprache erscheint, die Tür vorerst verschossen lassen und den Handwerker bitten, kurz zu warten. Dann einmal beim Vermieter anrufen, ob dies so seine Richtigkeit hat. Kann der Vermieter den Termin nicht bestätigen, den Handwerker lieber wegschicken und den Vermieter über den Vorgang informieren.
Noch ein Tipp, wenn Sie gerade frisch umgezogen sind: Meist bemerkt man erst am Einzugstag oder einige Tage nach dem Umzug, dass die frisch bezogene Wohnung Mängel aufweist, die bei der Vorbesichtigung nicht bemerkt wurden. Notieren Sie alles und melden Sie Ihrem Vermieter diese Mängel kurzfristig; Sie haben dann eine bessere Chance auf schnelle Mängelbehebung.

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