Sind Mieter zum Fensterputzen verpflichtet?

Fensterputzen gehört für viele nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen. Doch irgendwann ist die Verschmutzung so stark, dass die Fenster nicht mehr ansehnlich aussehen und wenig Licht durchkommt. Spätestens dann greift wohl jeder zu Eimer und Lappen. Doch kann der Vermieter seinen Mieter zum Fensterputzen verpflichten? Was ist, wenn der Mieter auszieht, muss er die Fenster vor der Wohnungsübergabe reinigen? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Grundsätzlich keine Pflicht zum Fensterputzen

Wie der Mieterschutzverein in Frankfurt am Main mitteilt, darf ein Vermieter seinem Mieter grundsätzlich nicht vorschreiben, wie oft er seine Fenster einschließlich der Rahmen putzen muss. Solcherlei Klauseln im Mietvertrag seien unwirksam, so die Mieterschützer.
Wenn der Mieter auszieht, kommt es darauf an, was im Mietvertrag zum Thema Reinigung nach Umzug vereinbart wurde. Im Regelfall heißt es, dass die Wohnung im besenreinen Zustand übergeben werden muss. Das bedeutet, dass der Mieter grobe Verschmutzungen und Spinnweben an Fenstern entfernen muss. Steht im Mietvertrag, dass eine Wohnung im „sauberen“ Zustand zu übergeben ist, kann sich daraus eine Pflicht zum Fensterputzen ergeben. So dürfen die Fenster in diesem Fall nicht übermäßig verschmutzt sein, glänzen müssen sie jedoch auch nicht unbedingt. Mieter sollten auf ihr Augenmaß vertrauen und die Fenster so sauber überlassen, dass den Nachmieter kein unzumutbarer Anblick erwartet.
 

Filter übernimmt Reinigungsarbeiten

Wenn die Wohnung besenrein übergeben werden muss und die Zeit knapp ist, springen die Reinigungskräfte von Filter gerne ein. Auf Wunsch machen wir eine Grundreinigung inklusive Fenster. Gerne entsorgen wir auch Sperrmüll fachgerecht und umweltfreundlich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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