Schäden durch Starkregen – wer haftet?

Viele Leser erinnern sich sicherlich noch an die Bilder vollgelaufener Keller nach den Überschwemmungen in diesem Sommer. Doch so schlimm muss die Wetterlage gar nicht werden, Wasserschäden drohen auch bei normalen Regengüssen, etwa wenn Wasser durch undichte Stellen in die Mietwohnung eindringt. Doch wer haftet in solch einem Fall für den Schaden? Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt, hängt es davon ab, worauf der Schaden zurückzuführen ist.


Wasserschäden durch Unwetter grundsätzlich Vermietersache

Kommt es durch ein Unwetter zu Wasserschäden in der Wohnung, ist im Regelfall der Vermieter dafür verantwortlich die Schäden zu beseitigen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der Mieter ihn auf undichte Stellen am Fenster oder auf kaputte Rohre hinweist und er diese nicht rechtzeitig behebt. Kommt es in der Folge zu Wasserschäden, muss der Vermieter dafür einstehen, auch wenn es durch seine Nachlässigkeit zu Schäden an Einrichtungsgegenständen in der Wohnung des Mieters gekommen ist.
 

Schäden durch Fehlverhalten des Mieters

Sind Wasserschäden auf nachlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen, muss dieser im Regelfall auch dafür aufkommen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter vergisst, bei längerer Abwesenheit oder Unwetterwarnung die Fenster zu schließen und dann Wasser in die Wohnung eindringt. Der Mieter ist ebenfalls dafür verantwortlich, seinen Balkon und den Abfluss zu reinigen. Dies empfiehlt sich besonders im Herbst. In dieser Jahreszeit sollten Mieter Blätter, Äste und sonstigen Schmutz vom Balkon entfernen, damit Schmelzwasser im Winter besser abfließen kann.

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