Schäden durch Bohren oder Hämmern – wer muss zahlen?

Wer eine neue Wohnung bezieht, möchte gerne Bilder, Kleiderhaken oder Halterungen für Möbel an der Wand befestigen. Das Recht, Löcher in Wände zu bohren oder Nägel in die Wand zu hämmern steht Mietern grundsätzlich zu. Dies geht aus einer Information des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor. Doch was passiert, wenn dabei ein Schaden entsteht, zum Beispiel wenn versehentlich eine Leitung getroffen wurde? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Für Schäden durch Montagearbeiten haftet der Mieter

Bevor Mieter damit beginnen, Löcher in die Wände zu bohren, sollten sie darauf achten, wo sich Wasser- oder Elektroleitungen befinden. In dieser Gegend sollten keine Löcher gebohrt werden, dies gilt insbesondere dann, wenn dort Heizungen oder Innendämmungen verlegt sind. Schon kleinste Beschädigungen durch Löcher können zu hohen Folgekosten führen, etwa dann, wenn Wasser austritt. Für solche Art Schäden muss dann der Mieter aufkommen.
 

Montagearbeiten von Profis ausführen lassen

Wer sich beim Einzug nicht sicher ist, wo er Löcher bohren kann oder wer zu ungeschickt ist zum Bohren, kann einen Profi mit dieser Aufgabe beauftragen. Die Filter Möbelspedition beschäftigt übrigens Handwerker, die auf Anfrage Montagearbeiten beim Einzug oder das Verschließen von Dübellöchern beim Auszug übernehmen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

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