Schäden beim Umzug – wer haftet?

Wer schon einmal umgezogen ist, weiß wie viel Arbeit hinter einem Umzug steckt. Da ist man erleichtert, wenn fleißige Helfer mit anpacken. Gerne helfen Freunde oder Verwandte. Doch was passiert, wenn etwas zu Bruch geht, obwohl alles so sorgsam verstaut wurde? Wer muss für den Schaden haften? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Freiwillige Helfer sind meistens nicht haftbar

Wer bei jemand anderen einen Schaden verursacht, haftet im Normalfall dafür. Lässt ein Bekannter zum Beispiel ein Glas Rotwein aus der Hand fallen und hinterlässt unschöne Flecken auf dem Sofa, kann er durch die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Doch anders sieht es bei einem Umzug aus. Wenn freiwillige Umzugshelfer aus reiner Gefälligkeit und ohne Entgelt helfen, können sie für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden, wenn dieser aus Versehen und nicht etwa aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Grob fahrlässiges Verhalten liegt zum Beispiel vor, wenn der Helfer stark alkoholisiert ist und dann beim Verladen etwas zu Bruch geht. Liegt keine Fahrlässigkeit vor, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf dem Schaden sitzen, vor allem wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat oder sich weigert, den Schaden anzuerkennen. Es kann also zu zählen Verhandlungen kommen, wenn es teuer wird und keiner zahlen will.
 

Haftpflichtversicherung – Gefälligkeitsklausel prüfen

Die einzige Möglichkeit, dass eine Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers doch noch einspringt, ist der Nachweis einer Gefälligkeitsklausel im Vertrag. Hat der Verursacher eine solche Klausel mit aufgenommen, kann er seine Versicherung in Anspruch nehmen, wenn bei einem Gefälligkeitsdienst wie einem Umzug etwas kaputtgeht. Doch nicht jeder hat solche Klauseln Vertrag und wohl kaum einer denkt daran, seine Helfer im Vorfeld danach zu fragen.
 

Umzug mit Filter = mehr Sicherheit

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt den All-Inclusive- Service einer Möbelspedition wie Filter. Unsere Spedition haftet im Schadensfall im vollen Umfang für verursachte Schäden. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir das gesamte Umzugsgut verpacken. Dafür haben wir Profi-Equipment wie gepolsterte Geschirrkoffer oder spezielle Akten- und Bücherkartons. Für Elektrogeräte, Tiere, Pflanzen oder wetterbedingte Schäden haften wir allerdings nicht. Wir bieten Ihnen gerne eine zusätzliche Transportversicherung an. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Schäden kommen, müssen Sie diese noch am Tag des Transportes melden. Prüfen Sie deshalb alles gründlich, wenn Sie im neuen Heim angekommen sind. Bei „verdeckten Schäden“ gewähren wir eine Reklamationsfrist von zehn Tagen.

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