Ein eigener Garten ist gerade in den Sommermonaten ein wahrer Segen, doch verlangt dieser auch Pflege. Regelmäßiges Rasenmähen gehört für Hobbygärtner zum Alltag. Nicht immer zur Freude der Nachbarn, vor allem dann nicht, wenn der Rasenmäher während der Ruhezeiten zum Einsatz kommt. Doch welche Ruhezeiten müssen beim Rasenmähen eingehalten werden? Die Filter-Redaktion hat in die entsprechende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geschaut.
Klare Ruhezeiten für den Rasenmäher
Auch wenn manche Hobbygärtner es gerne anders handhaben, ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung klar geregelt, wann ein Rasenmäher in Betrieb genommen und wann er pausieren muss. Die Verordnung besagt, dass Rasenmäher werktags, also auch samstags, von 7 bis 20 Uhr betrieben werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen darf der Rasen entsprechend nicht gemäht werden, es sei denn, der Gärtner verwendet einen handbetriebenen Rasenmäher, der kaum Lärm verursacht. Kommen im Garten besonders laute Geräte zum Einsatz wie Rasentrimmer, Laubbläser, Motorsense oder Freischneider, gelten erweiterte Ruhezeiten. Diese lauten Geräte dürfen werktags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr in Betrieb genommen werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Sind diese Geräte mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft gekennzeichnet, dürfen sie wie die Rasenmäher werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden.
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