Pflegefall – ist der Einzug von Pflegepersonal in die Wohnung erlaubt?

Wird ein Mieter zum Pflegefall, kann es erforderlich werden, dass eine dauerhafte Pflege nötig wird und eine Pflegekraft in die Wohnung einziehen muss. Doch dürfen Pflegekräfte ohne Weiteres mit einziehen, muss der Vermieter informiert werden? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Krankenpflege in der Wohnung gehört zur normalen Nutzung

Wenn es erforderlich wird, dass aus einem Haushalt jemand vorübergehend oder dauerhaft Pflege braucht, kann die betreffende Person in einem Pflegeheim untergebracht werden. Wer lieber in den eigenen vier Wänden gepflegt werden möchte, kann die Krankenpflege zu sich nach Hause holen und einen Pfleger/eine Pflegerin bei sich wohnen lassen – vorausgesetzt, die Wohnung bietet genug Platz dafür. Eine Krankenpflege in der Wohnung ist rechtlich zulässig und gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung. Der Vermieter kann dies nur untersagen, wenn die Pflegekraft den Hausfrieden erheblich stört oder wenn es schlichtweg keinen Platz gibt und es zu einer Überbelegung der Wohnung kommen würde.
 

Vermieter in Kenntnis setzen

Für den Fall, dass eine Pflegekraft für einen längeren Zeitraum in die Wohnung des kranken Mieters einzieht, muss der Vermieter in Schriftform darüber informiert werden. Mieter sollten um eine Bestätigung des Erhalts bitten in der steht, dass gegen die Aufnahme der Person (vollständiger Name) keine Einwände bestehen.


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