Neues Urteil zum Kabelanschluss – bis wann müssen Mieter zahlen?

Tipps aus dem Mietrecht - Die Aufstellung der Betriebskosten sorgt zuweilen für Ärger. Nicht immer ist klar, welcher Posten tatsächlich über die Nebenkosten abgerechnet werden darf. Der Kabelanschluss zählt bei vielen Mietern zu den Positionen, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Im letzten Jahr fällte der Bundesgerichtshof ein neues Urteil zum Kabelanschluss, das klärt, bis wann Mieter dafür zahlen müssen. Die Filter-Redaktion klärt auf.

Kabelanschluss - bisher galt Nebenkostenprivileg des Vermieters

Zurzeit müssen viele Mieter die Kosten für einen bereits vorhandenen Kabelanschluss zahlen. Dies ist der Fall, wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass der Mieter den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss kostenpflichtig nutzen muss. Oft hat der Vermieter einen Sammelvertrag abgeschlossen und legt die Kosten auf die Mieter um. Der Mieter muss die Kosten für den durch den Vermieter zur Verfügung gestellten Kabelanschluss tragen, auch wenn er diesen nicht nutzt. 
Der deutsche Gesetzgeber hat im letzten Jahr im Rahmen der Modernisierung des Telekommunikationsrechts entschieden, dass Mieter künftig frei darüber entscheiden dürfen, ob sie den Kabelanschluss vom Vermieter nutzen wollen oder nicht. Bis zum 30. Juni 2024 soll noch eine Übergangsfrist gelten. Danach müssen Mieter sich selbst um einen Vertrag für das Kabelfernsehen kümmern. Was die Kosten für den Glasfaserausbau betrifft, können Vermieter einen Internetanbieter mit dem Ausbau beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten können auf die Nebenkosten des Mieters umgelegt werden. Allerdings ist das Nebenkostenprivileg mit maximal fünf Euro pro Monat über einen Zeitraum von fünf Jahren gedeckelt.
Also beachten, wenn Sie sich nach einer neuen Wohnung oder einem Haus zur Miete umsehen!


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