Müssen Raucher die Mietwohnung nach Auszug streichen?

Rauchen in der Mietwohnung führt immer wieder zum Streit, gerade wenn der Raucher auszieht und vergilbte Wände hinterlässt. Rauchen gehört laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietssache. Doch müssen Raucher die Mietwohnung nach Auszug streichen, oder gilt die Vereinbarung der „besenreinen Übergabe“ auch für diese Mietergruppe? Die Filter-Redaktion hat sich kundig gemacht und klärt auf.


Exzessives Rauchen kann zu Schadensersatz führen

Auch wenn Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, kann diese Angewohnheit über die Jahre Spuren in der Wohnung hinterlassen: Rauchvergilbte Wände, Gardinen oder verschmutze Fenster und Böden. Doch müssen Raucher die Mietwohnung nach Auszug streichen und diese Spuren nach dem Umzug beseitigen? Oder ist das die Aufgabe des Vermieters, oder gar des neuen Mieters, der bei der Besichtigung der Wohnung den verrauchten Zustand nicht bemerkt hat?

Laut Bundesverfassungsgericht hängt das davon ab, ob eine Renovierungsklausel im Mietvertrag steht. Ist solch eine Klausel vorhanden und wirksam, ist der Mieter verpflichtet, rauchvergilbte Wände zu streichen. Ist die Renovierungsklausel allerdings unwirksam, muss der Mieter tatsächlich keine Rauchspuren beseitigen, das heißt, weder Wände streichen, noch Fenster oder Böden putzen. Er muss die Wohnung lediglich „besenrein“ übergeben und groben Schmutz wie Müll oder Essensreste beseitigen. Eine Regelung gilt allerdings für exzessive Raucher: Wenn Rauchspuren nicht durch Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten beseitigt werden können, sondern Instandsetzungsmaßnahmen erfordern, kann der Vermieter Schadensersatz fordern (BGH; Az.: VIII ZR 37/07). Dies ist z.B. der Fall, wenn zwar gemalert wurde, das Nikotin aber durch die neue Farbe wieder fleckig durchschlägt, da man keine entsprechende Grundierung aufgebracht hatte.
 

Filter übernimmt Malerarbeiten

Nicht jeder, der aus seiner Wohnung auszieht und zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, hat die nötige Zeit und das handwerkliche Geschick, Wände frisch zu streichen. Für solche Arbeiten stellt die Filter Möbelspedition auf Anfrage Fachkräfte zur Verfügung, die Wänden im Handumdrehen ein frisches Aussehen verleihen, nicht nur zum Umzug, sondern auch einmal zwischendurch. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Beratungsgespräch zu unserem Malerservice:

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