Müssen Mieter die Kosten für einen Feuerwehreinsatz übernehmen?

Wenn plötzlich starker Qualm oder Feuer in der Wohnung zu sehen ist, bleibt oftmals keine Zeit zu überlegen, ob man die Feuerwehr rufen soll oder nicht, schnelles Handeln ist gefragt. Manche Mieter machen sich im Nachhinein Sorgen, ob sie für die Kosten aufkommen müssen, wenn die Feuerwehr wieder abrückt. Doch müssen Mieter immer die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen? Die Filter-Redaktion hat in die Feuerwehrgesetze der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein geschaut.


Rettung von Menschenleben
Schnell ist es passiert, der Adventskranz fängt Feuer, Essen wird auf dem heißen Herd vergessen oder ein Mieter schläft mit der Zigarette in der Hand ein. Die meisten Haushalte verfügen über Rauchwarnmelder, die schnell Alarm schlagen, sobald sich Qualm ausbreitet. Dann ist schnelles Handeln notwendig, damit Schäden für Leib und Leben abgewendet werden. Wer für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufkommt, regeln die Bundesländer in ihren Feuerwehrgesetzen. Diese unterscheiden sich geringfügig voneinander. Dort ist festgelegt, dass für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden, wie es im Feuerwehrgesetz aus Schleswig-Holstein steht. Auch in Hamburg wird kein Ersatz von Auslagen gefordert, wenn es um das Retten von Menschen geht. Niemand sollte zögern, in einer Gefahrensituation die Feuerwehr zu rufen.
 

Frage nach fahrlässigem Handeln ist entscheidend
Kosten können allerdings entstehen, wenn der Verursacher eines Schadens grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn es sich um Brandstiftung handelt. Scherzanrufe werden auch nicht auf die leichte Schulter genommen, wer grundlos die Feuerwehr ruft, bekommt im Nachhinein die Quittung dafür. Schwierig kann es werden, wenn entschieden werden muss, ob ein Brandverursacher grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht. So wollte eine Gemeinde in Wiesbaden einem Mieter die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung stellen, nachdem dieser Töpfe mit Sauce Hollandaise und Spargel auf dem Herd vergessen hatte (Az. 1 K 1391/09.WI). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass der Mann die Kosten nicht tragen müsse. Trotz des hohen Fettanteils in der Speise habe der Mann nicht mit einer erhöhten Brandgefahr rechnen müssen, eine grobe Fahrlässigkeit konnten die Richter nicht bestätigen.

 
Renovierung nach Schadensfall – Hab und Gut bei Filter einlagern
Wer einen Brand und einen Löscheinsatz in der Wohnung hatte, möchte so schnell wie möglich wieder eine bewohnbare Wohnung haben. In manchen Fällen sind aufwendige Renovierungsarbeiten angesetzt, die es nötig machen, dass Möbel und Hab und Gut zwischengelagert werden müssen. Für solche Fälle stellt die Filter Möbelspedition aus Norderstedt Container zur Verfügung. Diese können kurz- oder langfristig angemietet werden. Sprechen Sie uns gerne an, auch über unseren Videochat.

 

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