Müssen Mieter bei Auszug die Wände weiß streichen?

Weiße Wände gefallen nicht jedem und können auf Dauer langweilig werden, gerade wenn Mieter über viele Jahre in einer Wohnung leben. So manch einer kommt im Laufe der Zeit auf die Idee, seine Wände in knalligen Farben zu streichen, zum Beispiel in Orange, Grün oder Blau. Mietrechtlich stellt dies kein Problem dar, doch was ist, wenn der Mieter auszieht, muss er beim Auszug die Wände weiß streichen, damit die Wohnung ordnungsgemäß übergeben werden kann? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Vor der Übergabe – besser neutrale Farbe für die Wände wählen

Während ein Mieter in seiner Wohnung lebt, kann der Vermieter ihm nicht vorschreiben, in welchen Farben er seine Wände zu streichen hat. Solange der Mieter keinen Eingriff in die Bausubstanz vornimmt, darf er seine Wände so gestalten wie er möchte und sie nach Lust und Laune bunt streichen. Wenn ein Mieter irgendwann ausziehen möchte, ist es grundsätzlich auch so, dass der Vermieter bei der Schlussrenovierung keine Farben vorgeben darf. Der Vermieter hat jedoch ein Interesse daran, die Wohnung so schnell wie möglich weiterzuvermieten. Knallbunte Wände können dabei ein Hindernis darstellen. Die Interessen des Vermieters stehen in diesem Fall im Vordergrund und er kann deshalb vom Mieter verlangen, die Wände in neutralen und dezenten Farben zu streichen, die den Geschmack der breiten Masse treffen. [BGH, 18.06.2008, VIII ZR 224/07]. Es ist zu beachten, dass im Mietvertrag eine entsprechende vertragliche Klausel getroffen werden muss. Wenn eine entsprechende Klausel fehlt, kann der Mieter die Wohnung zum Auszug auch in „ungewöhnlichen“ Farben streichen.

Der Vermieter kann die Mietkaution in diesem Fall nicht einbehalten, weil er das Geld für das Überstreichen der Wände braucht. [AG Schöneberg, 10.09.2013, 3 C 95/13]. Übernimmt ein Mieter seine Wohnung allerdings mit neutral gestrichenen Wänden und will er diese in knalligen Farben vor dem Umzug übergeben, so dass die breite Masse diese als inakzeptabel einstufen würde, muss der Mieter die Wände entweder selbst in neutralen Farben überstreichen oder er wird schadensersatzpflichtig, wenn dem Vermieter Kosten für Malerarbeiten entstehen. [BGH, 06.11.2013, VIII ZR 416/12]. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Wände vor dem Umzug weiß überstreichen, so kann er Streitigkeiten und Ärgernisse vermeiden.
 

Filter übernimmt Malerarbeiten

Wer ausziehen möchte und umzugsbedingt die Wände überstreichen muss, hat nicht immer die Zeit oder das handwerkliche Geschick dafür. Die Filter Möbelspedition beschäftigt professionelle Maler, die auf Wunsch Wände nach dem Umzug streichen können. Unsere Fachkräfte können zudem Dübelstellen verputzen sowie Fenster-und Türrahmen lackieren. Wir helfen, damit die alte Wohnung schnell an neue Mieter übergeben werden kann.

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