Mottenbefall in der Wohnung

Wenn die Tage wieder wärmer werden, stehen Fenster öfter und länger offen. Dadurch kommt nicht nur frische Luft in die Wohnung, sondern auch ungebetene Gäste wie Motten finden ihren Weg durchs Fenster. Lebensmittelmotten können zudem über bereits befallene Lebensmittel oder Verpackungsmaterial in die Vorratsschränke kommen. Ist der Befall erst einmal hoch, muss oft ein Kammerjäger her, doch ist auch eine Mietminderung bei Mottenbefall möglich? Muss der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Mangel umgehend melden

Ist die Wohnung von Motten befallen und wird man diese durch gründliches Putzen und Entsorgen der Lebensmittel/Kleider nicht wieder los, sollte man umgehend den Vermieter davon in Kenntnis setzen und den Mangel melden. Es kann sein, dass Motten zum Beispiel in der Wärmedämmung nisten. Dies ist einem Mieter in Bremen passiert, der es jedoch versäumt hatte, den Mangel umgehend seinem Vermieter zu melden. Der Mieter fand täglich fünf bis zehn Motten pro Raum vor und beauftragte einen Kammerjäger. Der Mieter wollte dafür vom Vermieter Kostenersatz, zudem minderte er die Miete um 25 Prozent.

Das Bremer Amtsgericht (25 C0 118/01) stellte jedoch fest, dass der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger nicht übernehmen muss, weil der Mieter es versäumt habe, vom Vermieter die Beseitigung des Mangels zu fordern. Der Vermieter war somit nicht in Verzug. Die Mietminderung sahen die Richter als angemessen an, da die Wohnqualität durch den Mottenbefall stark beeinträchtigt gewesen sei.
 

Lagerraum bei Filter mieten

Manchmal ist der Schädlingsbefall in einer Wohnung so stark, dass die zum Teil ausgeräumt werden muss oder es fallen aufwendige Renovierungsarbeiten nach einem Schadensfall etwa durch Wasser an, so dass die Möbel teilweise raus müssen. Wer Möbel oder anderes Hab und Gut vorübergehend einlagern muss, kann bei der Filter Möbelspedition in Norderstedt bei Hamburg Lagerräume in Containern mieten.

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