Modernisierungsmaßnahmen – was müssen Mieter hinnehmen?

Wenn Modernisierungsmaßnahmen anstehen, gibt es bei Mietern oft gemischte Gefühle. Einerseits erhoffen sie sich Kosteneinsparungen durch eine bessere Haustechnik, andererseits fürchten sie längere Baumaßnahmen und einen Anstieg der Miete. In manchen Fällen müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen, es gibt jedoch auch Fälle, wo sie solche Arbeiten nicht akzeptieren müssen.


Vermieter müssen Maßnahmen rechtzeitig ankündigen

Dass Mieter Modernisierungsmaßnahmen akzeptieren müssen, setzt voraus, dass Vermieter geplante Maßnahmen rechtzeitig ankündigen. Eine Vorlaufzeit von drei Monaten gilt als angemessen. Die Maßnahmen müssen in schriftlicher Form angekündigt werden. Der Vermieter muss in dem Schreiben darstellen, welche Art von Maßnahmen er plant und wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern werden. Er muss zudem erläutern, mit welchen zukünftigen Betriebskosten er rechnet und in welcher Form die Arbeiten sich auf die Höhe der Miete auswirken. In vielen Fällen gibt es öffentliche Fördergelder für Modernisierungsmaßnahmen, so dass die Kosten für die Mieter weniger schnell und stark ansteigen. Mieter dürfen sich eine Bedenkzeit erbeten und eventuell einen Härtefall geltend machen. Dieser kann vorliegen, wenn eine Person im Haushalt schwer erkrankt ist, ein Austausch der Fenster oder Heizung im Winter geplant ist oder wenn das Bad über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann. In diesen oder ähnlichen Fällen müssen Lösungen für die betroffenen Mieter gefunden werden. Denkbar ist eine vorübergehende Ersatzwohnung, die Unterbringung in einem Hotel oder das Aufstellen von Waschcontainern im Hof. Solche Lösungen sind jeweils im Einzelfall zu klären.
 

Sinnvolle Maßnahmen akzeptieren

Generell gilt, dass Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen, wenn es sich dabei um wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Maßnahmen handelt. Zu der Frage was sinnvoll ist und was eher als Prestigemaßnahme anzusehen ist, existieren unterschiedliche Gerichtsurteile. Meist urteilen die Richter danach, ob tatsächlich eine Einsparung der Energiekosten nach Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist. In einem Fall, als es um den Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Gaszentralheizung ging, urteilten die Richter, dass die Mieter diese Maßnahmen dulden müssen, da zu erwarten war, dass eine große Menge an Energie eingespart werden kann ( Amtsgericht Pankow/Weißensee mit Urteil vom 28.01.2015 – 7 C 52/14). Anders urteilten die Richter in die Frage, ob der Austausch eines Gasherdes gegen einen Elektroherd von den Mietern akzeptiert werden muss. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Energiekosten für einen Elektroherd höher ausfallen, da Gasherde innerhalb von Sekunden volle Leistung erbringen. Die Mieter konnten demnach den Austausch des Gasherdes ablehnen.
 

Umzug in eine Ersatzwohnung – Filter hilft

Wer wegen Modernisierungsmaßnahmen vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen muss, kann die Dienste der Filter Möbelspedition in Anspruch nehmen. Zum einen können Kunden das Hab und Gut, das nicht in die Notunterkunft gebracht werden soll, in Containern auf dem Filter-Gelände sicher lagern. Zum anderen helfen wir auch bei Umzügen, die kurzfristig wegen Bauarbeiten anstehen.

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht