Mietwohnung renovieren – was dürfen Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters?

Da kann eine Wohnung noch so gut gelegen oder geschnitten sein, manchmal wirkt die Optik altmodisch oder die Ausstattung ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Viele Mieter sind bereit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Sie möchten zum Beispiel Wände in modernen Farben streichen oder einen Teppich verlegen. Doch nicht alles ist ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich und beim Auszug muss vieles wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Die Filter-Redaktion hat Tipps zum Thema Renovieren parat.
 

Kleinere Renovierungsarbeiten oft kein Problem

Kleinere Veränderungen, die problemlos wieder rückgängig gemacht werden können, sind in den meisten Fällen erlaubt. Wenn sich ein Mieter farbliche Wände wünscht oder den Lack an Tür- und Fensterrahmen auffrischen möchte, hat er dabei freie Hand. Er kann zudem Dübellöcher bohren, zusätzliche Steckdosen anbringen oder einen Teppichboden verlegen. Es kann jedoch sein, dass er seine Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen muss, dies regeln der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Üblich ist es, dass Dübellöcher fachgerecht verschlossen werden. Wenn der Nachmieter jedoch den Teppich, die rosa Wände oder die Regale übernehmen möchte, kann der vorherige Mieter von der Renovierungspflicht(teilweise) entbunden werden. Je nach Absprache muss er nicht alles weiß streichen, den Teppich nicht rausreißen oder die Regale entfernen. Alles, was der Nachmieter übernimmt, sollte im Protokoll festgehalten sein. Achtung: Ist in der Wohnung beim Einzug bereits ein Teppich vorhanden, kann der Mieter diesen nicht einfach entfernen. Er sollte die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters dazu einholen.
 

Aufwendige Arbeiten – Einverständnis des Vermieters einholen

Möchte ein Mieter größere Arbeiten vornehmen, die Sanierungscharakter haben und in die Bausubstanz eingreifen, braucht er die Einverständniserklärung des Vermieters. Zu solchen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau neuer sanitärer Anlagen, das Hochziehen von Zwischenwänden oder der Einbau einer Etagenheizung. Wer ohne Einwilligung mit den Arbeiten loslegt, riskiert, dass er nach dem Auszug alles wieder rückgängig machen muss und das kann teuer werden.
 

Filter übernimmt auf Wunsch Renovierungsarbeiten

Nach dem Auszug sind oft viele kleinere Sanierungsarbeiten zu erledigen, die Zeit kosten und nicht von jedem Hobbyhandwerker erledigt werden können. Die Filter Möbelspedition stellt auf Wunsch Handwerker zur Verfügung, die nach einem Auszug fachmännisch Dübellöcher verschließen oder Wänden einen neuen Anstrich geben. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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