Mietwohnung mit Gartennutzung – welche Rechte und Pflichten gibt es?

Gerade in der Großstadt hat nicht jeder Mieter einen eigenen Garten, schon gar nicht, wenn er ein Mehrfamilienhaus bewohnt. So ist es schon eher etwas Besonderes, wenn bei Mehrfamilienhäusern eine Gartennutzung möglich ist, doch heißt dies nicht, dass automatisch alles im Garten erlaubt ist. Die Filter-Redaktion hat Tipps für die Gartensaison parat.

Gartennutzung im Mietvertrag regeln

Am einfachsten für alle Beteiligten ist es, wenn die Gartennutzung des Mehrfamilienhauses im Mietvertrag geregelt ist. Der Garten eines Mehrfamilienhauses gilt nicht als mitvermietet, wenn es keine diesbezügliche Regelung im Mietvertrag gibt. Ist jedoch eine Gartennutzung mietvertraglich gestattet, gilt diese für alle Mieter des betreffenden Hauses und nicht nur für die Mieter im Erdgeschoss, die den Garten am einfachsten erreichen können. Doch was wird unter einer „allgemeinen Nutzung“ des Gartens verstanden? Zu einer normalen Nutzung gehört der Aufenthalt im Garten. Diese darf jedoch nicht zu einer Lärmstörung führen, gerade in den Ruhezeiten, die oftmals in der Hausordnung nachzulesen sind. Musik, Fußballspiele oder Gartenarbeiten mit motorbetriebenen Werkzeugen sollten demnach nicht zu Ruhestörungen in der Nachbarschaft führen. Partys in den Abendstunden sollten am besten mit den Nachbarn abgesprochen werden und nicht zu häufig stattfinden. Manche Tätigkeiten sind durch die Hausordnung ausgeschlossen und dürfen dann zu keiner Uhrzeit im Garten ausgeführt werden. So untersagen manche Vermieter Grillpartys per Hausordnung.
 

Pflichten der Mieter

Mieter, die einen Garten nutzen dürfen, haben nicht nur das Recht zur Nutzung, sie haben auch Pflichten, was die Gartengestaltung angeht. Meistens sind diese im Mietvertrag festgehalten. Mieter haben demnach dafür zu sorgen, dass der Garten gepflegt wird und nicht verwildert. Oftmals beauftragt der Vermieter ein Unternehmen für die Gartenpflege. Die Kosten dafür darf er auf die Mieter umlegen, auch wenn diese keinen Anspruch auf die Nutzung des Gartens haben, da ein gepflegter Garten als Verschönerung des Mietobjektes angesehen wird.
 

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