Mietrecht: Streit unter Nachbarn – unter Umständen droht fristlose Kündigung

Auseinandersetzungen unter Nachbarn gibt es wohl in fast jedem Mietshaus. Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung ergab, hatten 46 Prozent der Bundesbürger schon einmal einen Streit mit Nachbarn. Häufige Gründe sind Lärm, vollgestellte Treppenhäuser oder falsch geparkte Autos.

Solange die Auseinandersetzungen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, sind diese folgenlos. Kommt es zu ausfallenden Beleidigungen oder Attacken, droht dem Streithahn allerdings die fristlose Kündigung, wie das Amtsgericht München in einem Fall befand.
 

Kündigung bei schwerer Störung des Hausfriedens

In dem Münchener Fall (Az.: 474 C 18956/16) suchte eine Frau Schutz bei Nachbarn vor ihrem Ehemann, mit dem sie heftig gestritten hatte. Der Ehemann beschimpfte und bedrohte daraufhin die Nachbarn so lange, bis die Polizei eintraf. Die Nachbarn hatten große Angst vor dem Mann. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis des Mannes, weil er den Hausfrieden als schwerwiegend gestört ansah. Das Amtsgericht München erklärte, die fristlose Kündigung sei zu Recht ausgesprochen worden, der Mann musste ausziehen.
 

Nachbarschaftsstreit – Mietervereine bieten Hilfestellung

Kommt es zu Streitigkeiten unter Nachbarn, gerade wegen Lärm, kann ein Gespräch manchmal zu einer Verbesserung der Situation führen. Viele Mietervereine bieten Konfliktberatung und Mediation für Mieter an. Eine rechtliche Vertretung von Mietern gegen andere Mieter ist dort allerdings nicht möglich. Es geht vielmehr darum, durch eine frühzeitige Aussprache eine Eskalation zu vermeiden.

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