Mieterpflichten in der Urlaubszeit

Für viele Kunden steht jetzt die schönste Zeit des Jahres bevor – der Urlaub. Wer wegfährt und sich somit für längere Zeit nicht in der Wohnung aufhält, sollte daran denken, dass sogenannte Mieterpflichten auch in der Urlaubszeit gelten. Doch was bedeutet das konkret? Die Filter-Redaktion gibt hilfreiche Tipps.


Vermieter über anstehenden Urlaub informieren?

Grundsätzlich müssen Mieter den Vermieter nicht davon in Kenntnis setzen, dass sie Urlaub machen, schließlich ist dies ihre Privatsache. Doch gerade bei längerer Abwesenheit kann es sinnvoll sein, dem Vermieter zu sagen, bei wem ein Zweitschlüssel hinterlegt wurde und wen der Vermieter im Notfall kontaktieren kann. Kommt es zum Beispiel im Urlaub zu einem Schadensereignis wie einem Rohrbruch, darf der Vermieter die Wohnung betreten und dafür sorgen, dass der Schaden behoben wird und sich nicht verschlimmert.
 

Mieterpflichten auf Vertrauensperson übertragen

Wer für längere Zeit abwesend ist – und das gilt schon bei einem einwöchigen Urlaub – sollte eine Person seines Vertrauens darum bitten, die Mieterpflichten zu übernehmen. Das bedeutet nicht, dass diese Person sich 24 Stunden in der Wohnung aufhalten und nach dem Rechten sehen muss. Sie sollte einen Zweitschlüssel bekommen und ab und zu schauen, ob noch alles in Ordnung ist, ob vielleicht noch ein Wasserhahn läuft, eine Lampe noch brennt oder ob der Mieter vergessen hat, den Müll wegzubringen. Sinnvoll ist es, regelmäßig den Briefkasten leeren zu lassen, damit potentielle Einbrecher nicht durch einen überquellenden Briefkasten angelockt werden. Zudem freuen die Pflanzen sich sicherlich, wenn sie regelmäßig gegossen werden. Ab und zu sollte die Wohnung des abwesenden Mieters gründlich gelüftet werden. Gerade bei mehrwöchiger Abwesenheit kann sich Schimmel bilden, wenn nicht regelmäßig gelüftet wird.
 

Vor Urlaubsreise Hausratsversicherung informieren

Wer eine Hausratsversicherung abgeschlossen hat, sollte seine Versicherung über eine längere Abwesenheit wie eine Urlaubsreise in Kenntnis setzen. In den meisten Tarifen ist eine Abwesenheit von sechs bis acht Wochen abgedeckt. Wer länger weg ist und die Versicherung nicht informiert, kann unter Umständen den Versicherungsschutz verlieren. Es kann sein, dass der Versicherer für die Zeit der Abwesenheit einen höheren Beitrag verlangt. Es lohnt sich deshalb immer, vor der Abreise einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen und die Konditionen für eine längere Abwesenheit zu prüfen.
 

Bei langer Abwesenheit Lagerraum bei der Filter Möbelspedition mieten

Wer seine Wohnung aufgibt, weil er etwa für eine Weile ins Ausland geht, kann einen Lagerraum für sein Hab und Gut mieten, wenn nicht der ganze Hausstand mitgenommen werden soll. Die Filter Möbelspedition in Norderstedt bei Hamburg bietet gesicherte Lagerräume mit Containern in unterschiedlichen Größen an. Hier können Kunden vorübergehend all das abstellen, was nicht mit auf Reisen gehen kann.

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