Lichterketten zu Weihnachten – nur mit Zustimmung des Vermieters?

In der Weihnachtszeit ist es vielerorts üblich, dass Mieter Lichterketten oder andere Beleuchtung am Balkon anbringen. Dies sorgt gerade in der dunklen Jahreszeit für stimmungsvolles Licht. Doch müssen Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn sie Lichterketten zu Weihnachten aufhängen wollen? Die Filter-Redaktion klärt auf.


Im Regelfall keine Zustimmung erforderlich

Wenn Mieter Lichterketten am Balkon anbringen möchten, müssen sie im Regelfall den Vermieter deswegen nicht um Erlaubnis bitten, selbst dann nicht, wenn der Mietvertrag das Einholen einer Zustimmung vorsieht. Allgemein sehen Richter es als reguläre Nutzung einer Mietsache an, wenn Mieter Lichterketten am Balkon oder am Fenster aufhängen. In Fällen, die vor Gericht landeten, gaben die Richter zu bedenken, dass es sich bei der Beleuchtung zur Weihnachtszeit um eine weitverbreitete Gepflogenheit handelt. Die Beleuchtung müsse nicht fest montiert sein, allerdings so sicher angebracht werden, dass sie sich nicht lösen und auf die Straße fallen kann. Anders sieht es aus, wenn für eine aufwendige Montage ein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist, dies ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Interessen des Vermieters können zudem beeinträchtigt sein, wenn sich durch zu grelle Beleuchtung Nachbarn aus anderen Wohnungen beschweren. Dann kann der Vermieter den Verursacher abmahnen und im äußersten Fall auf Unterlassung klagen. Solarlampen eigenen sich besonders gut für die weihnachtliche Beleuchtung, da ihr Licht in der Regel nicht allzu grell ist. Wer auf blinkende und besonders helle Leuchten nicht verzichten möchte, sollte diese nach 22 Uhr abschalten, damit die Nachbarn sich nicht gestört fühlen.
 

Schlechter Geschmack in der Nachbarschaft? Filter hilft beim Umzug

Gerade in der Weihnachtszeit treten beim Thema Dekoration oft sehr unterschiedliche Geschmäcker zu Tage. Während die einen dezenten Schmuck bevorzugen, toben andere sich richtig aus, so dass die Nachbarschaft hell erleuchtet ist. Auch wenn man eine zu helle Beleuchtung nach 22 Uhr untersagen kann, ist es kaum möglich, sich gegen die nachbarliche Dekoration zu wehren, denn generell haben Nachbarn das Recht, Schmuck zu Weihnachten anzubringen. Wer sich alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit über eine allzu üppige Dekoration aufregt, hegt vielleicht irgendwann den Wunsch, in eine andere Gegend zu ziehen. Die Filter Möbelspedition hilft auch bei kurzfristig geplanten Umzügen mit kompletten Services rund um den Privatumzug.

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht