Können Garagen separat gekündigt werden?

Manchmal besteht ein Mietverhältnis aus einer Wohnung mit einer dazugehörigen Garage. Doch was passiert, wenn ein Vermieter die Garage separat kündigen möchte, ist das so ohne Weiteres möglich? Also wenn er z.B. die Garage kündigen will wegen Eigenbedarf? Wir haben einen Blick ins Mietrecht geworfen.


Mietvertrag ist ausschlaggebend

Einzelne Räume aus einem Mietverhältnis können nicht einfach so separat gekündigt werden. Ähnliches gilt meist, wenn eine Mietwohnung und eine Garage in einem Mietvertrag aufgeführt sind. Das bedeutet dann, dass ein einheitliches Mietverhältnis besteht. Wenn ein getrenntes Mietverhältnis angestrebt ist, müssen für die Wohnung und die Garage jeweils ein separater Vertrag aufgesetzt werden. Zu dem Schluss kamen die Richter des Amtsgerichtes Schwelm.

Die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet in ihrer Ausgabe 4/2017 von einem Fall, in dem eine Vermieterin eine Garage separat kündigen wollte. Sie berief sich auf eine Klausel im Mietvertrag, die besagte, dass die Miete für die Garage im Vertrag separat ausgewiesen sei. Außerdem sei im Vertrag eine Klausel aufgeführt, der zufolge Wohnung und Garage separat kündbar seien. Die Richter befanden jedoch, dass diese Klausel unwirksam sei. Der Vertrag sei so gestaltet, dass er als ein einheitlicher zu betrachten sei. Die Vermieterin hatte mit ihrer Kündigung der Garage keinen Erfolg. Sie hätte im Vorfeld zwei einzelne Verträge aufsetzen müssen.

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