Kleinreparaturen in der Mietwohnung – wer muss zahlen?

Manchmal sind es Kleinigkeiten, die richtig nerven können wie ein tropfender Wasserhahn, eine kaputte Gegensprechanlage oder eine klemmende Jalousie. In diesem Falle sind Mieter froh, wenn der Defekt schnell behoben ist und nehmen die Reparatur oft selbst in die Hand oder beauftragen einen Handwerker.

Doch müssen Mieter eigentlich für Kleinreparaturen aufkommen? Das hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt.
 

Auf Kleinreparaturklausel achten

Wenn der Wasserhahn tropft oder die Klingel nicht funktioniert, sollten Mieter als Erstes einen Blick in den Mietvertrag werfen, bevor sie einen Handwerker beauftragen oder selbst zur Werkzeugkiste greifen. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Deshalb muss er auch bei kleinen Reparaturen Handwerker beauftragen und die Rechnung zahlen. Anders sieht es aus, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten ist.

In einem solchen Fall darf der Vermieter Kosten für kleine Reparaturarbeiten auf den Mieter umlegen. Doch gibt es hierfür eine Obergrenze und angemessene Höchstbeiträge. Die Kosten aller Kleinreparaturen im Jahr dürfen nicht mehr als sechs Prozent der Jahresmiete beziehungsweise 300 Euro betragen. Der Höchstbetrag pro Reparatur liegt bei zirka 110 Euro, so der Deutsche Mieterbund. Wenn der Gesamtbetrag der Reparaturen plus Mehrwertsteuer die festgelegte Grenze überschreitet, muss der Mieter die Kosten nicht übernehmen. Der Vermieter darf die Kosten dann auch nicht anteilig auf den Mieter übertragen. Der Vermieter darf seinen Mieter übrigens auch nicht verpflichten, Arbeiten selbst auszuführen.
 

Filter übernimmt Kleinreparaturen

Manchmal muss es schnell gehen bei einem Umzug. Wenn der Umzugstag näher rückt und Kleinigkeiten in der Wohnung noch defekt sind, übernehmen die Handwerker der Filter Möbelspedition auf Anfrage gern auch die Reparatur. Schließlich soll die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Nur eine Bitte: sprechen Sie unbedingt bei der Besichtigung des Umzugsgutes den Filter-Mitarbeiter darauf an, damit das notwendige Material und die Manpower dann auch zur Verfügung steht.

Rufen Sie uns an, wenn es in der Wohnung irgendwo klemmt, wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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