Kann der Nachbar einen Heckenrückschnitt verlangen?

Tipps aus dem Mietrecht - Hecken bieten guten Sichtschutz und dienen dazu, Gärten zu gliedern und zu gestalten. Außerdem bieten sie Insekten und Vögeln ein Zuhause. Doch nicht immer geht es friedlich zu an der grünen Grundstückgrenze. Wird eine Hecke etwa zu hoch, können sich Nachbarn beschweren und einen Heckenrückschnitt verlangen. Doch ist die Gegenseite verpflichtet, die Hecke zu kürzen? Die Filter-Redaktion hat Urteile zum Thema Heckenrückschnitt gefunden.

Landrecht regelt zulässige Heckenhöhe
Wie hoch eine Hecke zwischen zwei Nachbargrundstücken sein darf, regelt das Nachbarrechtsgesetz, sofern es im jeweiligen Bundesland eines gibt, sonst gelten die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Regelfall darf eine Hecke bis zu zwei Meter hoch wachsen. Außerdem darf eine Hecke nicht über einen Gehweg hinausragen. In Schleswig-Holstein müssen Anwohner bei einer Hecke, die mehr als 1,20 Meter hoch ist, darauf achten, dass der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens ein Drittel der Heckenhöhe beträgt. Der Abstand wird dabei waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen. Diese Regel gilt nicht für Hecken, die das öffentliche Recht als Einfriedung vorschreibt. In Hamburg gibt es kein Nachbarrechtsgesetz. In der Hansestadt greifen die Hamburgische Bauordnung und die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Konfliktfall ist es ratsam, bei der Stadtverwaltung nachzufragen. 

Auf Verjährungsfristen achten
Ist eine Hecke tatsächlich höher als die jeweilige Landesordnung vorschreibt, können Nachbarn einen Rückschnitt verlangen. Sie dürfen nicht selbst zur Heckenschere greifen, sondern müssen dem betreffenden Nachbarn eine angemessene Frist zum Heckenrückschnitt einräumen. Zudem gilt es Verjährungsfristen zu beachten. Ist eine Hecke seit mehreren Jahren zu hoch, verjährt der Anspruch auf einen Rückschnitt. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Damit es gar nicht erst zu einem Konflikt unter Nachbarn kommt, kann es ratsam sein, Einigungen bezüglich der Heckenhöhe schriftlich festzuhalten. Bei jedem Heckenschnitt muss Rücksicht auf das Bundesnaturgesetz genommen werden. Dieses schreibt vor, dass ein starker Heckenrückschnitt oder auf Stock setzen einer Hecke zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht erlaubt ist. 

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