Kalter Sommertage und Schafskälte – was, wenn man nicht heizen kann?

Zum Glück ist es im Sommer meistens so warm, dass man zumindest nicht mehr heizen muss. Manchmal gibt es jedoch auch im Juni kalte Tage – die sogenannte Schafskälte. Da möchte man am liebsten die Heizung aufdrehen, doch ist diese üblicherweise über die Sommermonate ausgeschaltet, so dass man als Mieter nicht immer heizen kann. Die Filter-Redaktion hat einen Blick ins Mietrecht geworfen und geschaut, was Mietern an kalten Sommertagen zusteht, wenn es um die Heizung geht.

Heizen außerhalb der Heizperiode

Im Normalfall läuft die Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April. Meistens ist es ab dann so warm, dass Mieter zumindest nicht mehr heizen müssen. In manchen Jahren kommt es in Mitteleuropa jedoch im Juni zu einem Kälteeinbruch. Dieses Phänomen wird auch als Schafskälte bezeichnet. Verursacht wird diese Kälte durch aus dem Nordwesten einströmende kühle und feuchte Luft. Die Temperatur kann binnen weniger Stunden um fünf bis zehn Grad Celsius sinken. Oft hat der Vermieter die Heizung im Juni bereits ausgeschaltet. Da die Heizperiode von Oktober bis April gesetzlich nicht verankert ist, muss der Vermieter die Heizung auch in den Sommermonaten in Betrieb nehmen, wenn es ungewöhnlich kalt wird. Eine einheitliche Rechtsprechung zu den Temperaturen gibt es nicht. Als Richtwert kann ein Urteil des Landgerichts Kassel herangezogen werden (WM 64, 71). Dort haben die Richter entschieden, dass der Vermieter die Heizung anschalten muss, wenn die Zimmertemperatur zeitweise unter 18 Grad Celsius sinkt und wenn absehbar ist, dass die Kälteperiode über mehrere Tage andauern wird.
 

Umzug in eine wärmere Wohnung? Filter bietet den kompletten Umzugsservice

Wer dauerhaft in einer kalten Wohnung lebt, hegt vielleicht irgendwann den Wunsch, in eine wärmere mit modernerer Heiztechnik ausgestattete Wohnung umzuziehen. Tatkräftige Unterstützung für den schnellen Umzug bietet die Filter Möbelspedition aus Norderstedt. Wir bieten Serviceleistungen für jedes Budget. So sind einzelne Leistungen wie der Transport buchbar oder der komplette Umzug mit Verpacken, Transport, Handwerkerleistungen und Müllentsorgung.

Übersicht

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht