Ist Hausmusik eigentlich erlaubt? – Tipps aus dem Mietrecht

Für die einen bedeutet es die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die anderen sind genervt durch den Geräuschpegel. Wenn es darum geht, in den eigenen vier Wänden Hausmusik zu machen, scheiden sich manchmal die Geister und es kommt zum Streit unter Mietern. Manche Vermieter verbieten Hausmusik durch den Mietvertrag, doch muss dies nicht hingenommen werden. Das Musizieren darf dennoch zeitlich begrenzt werden.


Musizieren gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit

Dass Musizieren Mietern rechtlich zusteht, diesen Grundsatz stellte das Landgericht Düsseldorf im Jahr 1989 auf. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil zehn Jahre später. Die Richter befanden, dass Musizieren einen wesentlichen Bestandteil des Lebensinhaltes bilden könne und unter das Grundrecht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit falle. Wenn ein Vermieter im Mietvertrag ein Spielverbot verhänge, sei dies mietrechtlich nicht zulässig und müsse von den Mietern nicht hingenommen werden.
 

Dauer des Musizierens je nach Instrument begrenzt

Da das Recht auf Hausmusik dem Ruhebedürfnis der Nachbarn entgegenstehen kann, ist das Musizieren nur zu bestimmten Uhrzeiten und für eine begrenzte Dauer erlaubt. Dazu ist die Rechtsprechung allerdings nicht einheitlich. Unterschiedliche Gerichte haben abweichende Urteile gefällt. Während das Landgericht Frankfurt im Jahre 1989 das Ausüben nur zu den Ruhezeiten (22 bis 7 Uhr und 13 bis 15 Uhr) untersagte, erlaubte das Landgericht Düsseldorf das Musizieren an Wochentagen nur bis 20 Uhr. Auch wenn es großzügige Zeitfenster zu Musizieren gibt, dürfen diese nicht ununterbrochen genutzt werden, auch bei qualitativ hochwertigen musikalischen Beiträgen. Die erlaubte Dauer hängt immer auch vom Musikinstrument ab. Je lauter die Instrumente gespielt werden, desto kürzer ist in der Regel die zulässige Spieldauer. Während das Klavierspiel von vielen Gerichten auf drei Stunden täglich begrenzt wurde, dürfen Saxofonspieler laut Ansicht des Oberlandesgerichtes Karlsruhe nur zwei Stunden täglich üben. Ähnlich fallen die Urteile für Schlagzeug oder Trompete aus.
 

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