Ist eine Mietminderung bei einer zu heißen Wohnung möglich?

Dieser Sommer hat es ganz schön in sich beschert er uns doch ungewöhnlich konstant sehr warme Temperaturen. So manche Wohnung verwandelt sich dabei in eine regelrechte Sauna, erholsamer Schlaf wird nahezu unmöglich. Doch müssen Mieter es hinnehmen, wenn die Hitze in den vier Wänden unerträglich wird? Auch wenn die Rechtsprechung zu diesem Thema nicht einheitlich ist, können Mieter im Extremfall eine Mietminderung durchsetzen oder sogar die Wohnung fristlos kündigen.


Einheitliche Regelung zur zulässigen Innentemperatur gibt es nicht

Schon viele Gerichte haben sich mit Streitigkeiten über zu heiße Wohnungen auseinandergesetzt. Eine einheitliche Regelung, dass ab einer bestimmten Temperatur die Miete gemindert werden kann, existiert nicht. Als Richtwert können die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten hinzugezogen werden. Diese besagen, dass die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad ansteigen darf. Mieterschützer sagen, dass man diesen Richtwert auch auf Wohnungen übertragen könne. Liegt die Temperatur höher als 26 Grad, könne der Mieter die Miete mindern, allerdings gelte dies nur für die Tage an denen es tatsächlich so heiß war und nicht für den ganzen Monat. Doch lässt sich diese Regelung nicht immer durchsetzen. So urteilte das Amtsgericht in Hamburg (Az.: 46 C 108/049), dass Innentemperaturen über 30 Grad zu einer Mietminderung von 20 Prozent berechtigen, allerdings bezieht sich das Urteil auf gut ausgestatte Neubauwohnungen. Beim Amtsgericht Leipzig urteilten die Richter, dass Innentemperaturen über 30 Grad hingenommen werden müssten (Az.: 164 C 6049/04).
 

Nachweis der Innentemperatur erforderlich

Wer seine Miete aufgrund zu hoher Innentemperaturen mindern möchte, muss nachweisen, dass es in der Wohnung tatsächlich so heiß ist. Dazu ist es hilfreich, einen Zeugen zu benennen. Zudem kann es helfen, ein Thermometer zu benutzen, dass die Temperaturen aufzeichnet und speichert. Als Erstes sollten Mieter mit dem Vermieter sprechen und nach Lösungen suchen. Manchmal können Außenjalousien oder Markisen für kühlere Temperaturen sorgen. Wer diese anbringen möchte, muss den Vermieter vorher allerdings um Erlaubnis fragen.

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